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MUSTER – ABMAHNUNG WEGEN VERSPÄTUNG DES ARBEITNEHMERS

arbeitsrechtliche Muster zu spät kommen - Abmahnung durch den Arbeitgeber
Nachfolgend habe ich eine Vorlage für Arbeitgeber für eine Abmahnung des Arbeitnehmers wegen Zuspätkommen bereitgestellt.

ARBEITGEBER – ABMAHNUNG AN ARBEITNEHMER - Verspätung

Die Abmahnung des Arbeitnehmers ist in der Regel die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. In der arbeitsrechtlichen Praxis kommt die Abmahnung häufig vor. Nach meiner als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzlei in Berlin Prenzlauer Berg sind wahrscheinlich wenigstens 50 % oder mehr aller arbeitsrechtlichen Abmahnungen unwirksam, da diese nicht sorgfältig genug erstellt wurden.

Achtung bei der Verwendung von Mustern im Arbeitsrecht

Bei der Verwendung von Mustern - hier für die Abmahnung im Arbeitsrecht - ist darauf zu achten, dass diese auf den speziellen Fall angepasst werden. Das Muster einer allgemeinen Abmahnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber finden Sie hier.

rechtliche Kenntnisse und Musterschreiben

Für eine sinnvolle Musterverwendung sind gewisse rechtliche Kenntnisse erforderlich. Von daher sollte man sorgfältig überlegen, ob man ein entsprechendes Muster ohne weiteres übernimmt. Gerade be der Abmahnung wegen dem Zuspätkommen ist die genaue Beschreibung des Fehlverhaltens des Arbeitnehmers wichtig. Dabei ist auch zu beachten, dass hier unter Umständen mehrfach abgemahnt werden muss, abhängig von der schwere der Verspätung und dessen Auswirkungen für den Arbeitgeber. Eine erhebliche Rolle spielt dabei auch, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits existiert.

Hinweis - Mustervorlage

EINE ARBITSRECHTLICHE VORLAGE SOLLTE MAN IMMER AN DEN SPEZIELLEN FALL ANPASSEN, BEVOR MAN DIESE VERWENDET.

kostenlose Vorlage- Abmahnung des Arbeitnehmers wegen Zuspätkommen

Muster einer Abmahnung des Arbeitnehmers wegen verspäteten Arbeitsantritt

An den Arbeitnehmer (Adresse)

Abmahnung

Sehr geehrter Herr Mustermann,

wegen des nachstehend aufgeführten Sachverhalts mahne ich Sie hiermit ab.

  • Sie sind am .... um ... Uhr zur Arbeit und damit ... Minuten zu spät zur Arbeit erschienen. Die Verspätung konnten Sie nicht entschuldigen.

Ihr vorstehend dargestelltes Verhalten gibt mir Veranlassung, Sie auf die die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen.

  • Ihr arbeitsvertraglich festgelegter Arbeitsbeginn ist von Montag bis Freitag um .... Uhr.

Ich fordere Sie dazu auf, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten.

Im Falle einer weiteren derartigen oder ähnlichen Pflichtverletzung müssen Sie mit der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.

Diese Abmahnung wird zu Ihrer Personalakte genommen.

Berlin, den ............. (Datum)

…………………………………… (Unterschrift)

Download - Musterschreiben einer Abmahnung wegen Zuspätkommen - Muster als PDF und Word-Dokument

Die hier verwendete kostenlose Vorlage steht sowohl als Word-Dokumente (DOCX-Format) als auch als PDF-Dokumente (PDF-Format) zur Verfügung.


  • Bitte klicken Sie auf das jeweilige Bild, um das Muster als kostenlose Vorlage herunterzuladen.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie das Musterschreiben auf den Einzelfall anpassen sollten!

Download - Muster einer Abmahnung wegen Verspätung für den Arbeitgeber - Muster im Word-Format

Download - Muster einer Abmahnung wegen Verspätung für den Arbeitgeber- Muster im PDF-Format

Anmerkungen zum Muster der Abmahnung des Arbeitnehmers wegen verspäteten Arbeitsbeginn:

Es handelt sich hier um ein einfaches Muster einer Abmahnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber wegen eines Fehlverhaltens, nämlich dem verspäteten Arbeitsantritt.

Besonderheiten

Die Verspätung bzw. der verspätete Arbeitsantritt durch den Arbeitnehmer ist eine Pflichtverletzung. Diese (Pflichtverletzung berechtigt im Normalfall nicht zur ordentlichen Kündigung** und schon gar nicht zur fristlose und außerordentlichen Kündigung. Allerdings muss der Arbeitgeber auch nicht das regelmäßige Zuspätkommen des Arbeitnehmers hinnehmen. In der Regel ist aber auf jeden Fall vor einer Kündigung abzumahnen. Es kann durchaus sein, dass hier im Wege Interessenabwägung auch eine einmalige Abmahnung nicht ausreichend ist.

Aufbau der arbeitsrechtlichen Abmahnung

Die arbeitsrechtliche Abmahnung besteht aus 3 Teilen:

  • genaue Darstellung des Fehlverhaltens des Arbeitnehmers
  • genaue Darstellung, wie sich der Arbeitnehmer hätte richtig verhalten müssen
  • Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung

Zustellung der Abmahnung

Die Abmahnung kann entweder durch einen Zeugen übergeben werden oder per Einwurf/ Einschreiben zugestellt werden. Auch der Einwurf in den Briefkasten des Arbeitnehmers über einen Zeugen ist möglich.

Tipp

AUCH WENN DIE ABMAHNUNG IM ARBEITSRECHT NICHT ZWINGEND SCHRIFTLICH ERFOLGEN MUSS, SOLLTE DIESE IMMER SCHRIFTLICH ERTEILT WERDEN.

Was wird bei der Abmahnung oft falsch gemacht?

Viele Abmahnungen durch Arbeitgeber sind unwirksam und oft schon aus formalen Gründen.

genaue Beschreibung des Fehlverhaltens

Der häufigste Fehler bei der Abmahnung ist der, dass das Fehlverhalten des Arbeitnehmers gar nicht oder zu ungenau beschrieben wird. Es muss genau beschrieben werden, was der Arbeitnehmer falsch gemacht hat und dann darüber hinaus, wie er sich hätte richtig verhalten müssen. Dafür reichen keine 2 oder 3 Sätze aus. Oft scheitern daran Abmahnungen.

Androhung von "arbeitsrechtlichen Konsequenzen"

Der dritte Teil der Abmahnung ist die Warnung. Dem Arbeitnehmer soll vor Augen geführt werden, dass ein erneutes Fehlverhalten nachteilige Konsequenzen haben wird. Wenn dort allerdings nur steht, dass bei einer Wiederholung der Pflichtverletzung "arbeitsrechtliche Konsequenzen" drohen, so ist dies in der Regel nicht ausreichend. Eine solche Aussage ist als Warnung nicht eindeutig genug. Besser und richtig wäre zu schreiben, dass "für den Wiederholungsfall eine Kündigung droht" oder "arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen".

Urteil - Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein - Urteil vom 31.8.2021 – 1 Sa 70 öD/21

Urteil des LAG Schleswig-Holstein
Kommt ein Arbeitnehmer an drei von vier aufeinander folgenden Arbeitstagen erheblich zu spät oder gar nicht zur Arbeit, kann dies je nach den Umständen des Einzelfalls den Rückschluss auf ein hartnäckiges und uneinsichtiges Fehlverhalten zulassen. Dies führt dann dazu, dass der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung nicht mehr abmahnen muss.

Die Entscheidung des Gerichts Wie das Arbeitsgericht akzeptiert auch das LAG die verhaltensbedingte Kündigung. Die wiederholt verspätete Arbeitsaufnahme stelle eine Pflichtverletzung dar, die weder durch die von der Klägerin behauptete Arbeitsüberlastung noch durch Schlafmangel gerechtfertigt sei. Ein etwaiger Schlafmangel sei der Privatsphäre zuzurechnen und eine Arbeitsüberlastung stehe einem pünktlichen Arbeitsbeginn, der hier mit 9.00 Uhr ohnehin nicht besonders früh sei, nicht entgegen.

Eine (nochmalige) Abmahnung sei nicht erforderlich gewesen, da die Klägerin nicht ernsthaft gewillt gewesen sei, sich vertragsgerecht zu verhalten. Dies ergebe sich zum einen aus denmassiven Verspätungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang, nämlich an drei von vier aufeinanderfolgenden Tagen. Zum anderen sei ihrer Einlassung, sie habe auch nach dem ersten Zuspätkommen erneut ein Schlafmittel genommen, zu entnehmen, dass sie keine Maßnahmen gegen erneutes Verschlafen getroffen habe.

Die langjährige Betriebszugehörigkeit stehe der Kündigung nicht entgegen, da die Gleichgültigkeit der Klägerin gegenüber den Interessen des Arbeitgebers die Interessenabwägung zu ihren Lasten ausgehen lasse.

Hinweis zur Verwendung

Die Verwendung des Musters erfolgt auf eigene Gefahr.

Hilfe bei arbeitsrechtlicher Kündigung in Berlin

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Pankow/Prenzlauer Berg ich auch Arbeitgeber in Kündigungssachen und der Verteidigung gegen Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht und den Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.


Beratung und Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin

Die Beratung und Vertretung erfolgt dabei sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Änderungskündigung, außerordentliche, fristlose Kündigung oder um ordentliche Kündigungen, wie z.B. betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigungen handelt.


Fachanwälte für Arbeitsrecht im Prenzlauer Berg

Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht Christburger Str. 23 10405 Berlin Tel.: 030 74923060

FAQ zur Abmahnung wegen Zuspätkommen

Wie schreibe ich eine wirksame Abmahnung?

Eine wirksame Abmahnung besteht aus einer genauen Schilderung der Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Dabei sollte das Fehlverhalten genau mit Datum, Ort und Zeit beschrieben werden. Weiter muss konkret vom Arbeitgeber beschrieben werden, wie sich der Arbeitnehmer richtig verhalten hätte. Im dritten Teil der Abmahnung muss für den Wiederholungsfall die Kündigung des Arbeitsvertrags angedroht werden.

Wie oft muss man zu spät komnmen, um eine Abmahnung zu erhalten?

In der Regel wird der Arbeitgeber bei einer einmaligen Unpünktlichkeit nicht sofort abmahnen. Theoretisch darf er dies aber, wenn die Verspätung nicht unerheblich ist und der Arbeitnehmer hier keine Entschuldigung hat. In der Praxis bringt eine solche Abmahnung aber nicht viel.

Muss bei Verspätung des Arbeitnehmers vor der Kündigung abgemahnt werden?

Ja, in der Regel schon. Bei einer einmaligen Verspätung handelt es sich um eine einfache Pflichtverletzung. Hier ist eine Abmahnung erforderlich. Der Erst dann darf der Arbeitgeber (beim nächsten gleichartigen Fehlverhalten) verhaltensbedingt kündigen.

Unter welchen Umständen kann eine Abmahnung wegen Verspätung als unverhältnismäßig angesehen werden?

Eine Abmahnung wegen einer einmaligen oder geringfügigen Verspätung kann als unverhältnismäßig angesehen werden, insbesondere wenn die Verspätung unter bestimmten Umständen erfolgte, die außerhalb der Kontrolle des Arbeitnehmers lagen (z.B. unvorhersehbare Verkehrsstörungen/ Streik/ Glateis). Die Verhältnismäßigkeit muss immer gewahrt werden.

Was kann ich als Arbeitnehmer tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Lassen Sie die Abmahnung sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.

Muss man 3 x abmahnen bevor man kündigen darf?

Dies stimmt nicht. Bei schweren Pflichtverletzungen reicht eine Abmahnung aus, wenn ein gleichartiger schwerer Verstoß im engen zeitlichen Zusammenhang darauf folgt. Dann kann der Arbeitgeber kündigen. Bei leichteren Pflichtverletzungen kann es aber sein, dass auch mehr als 3 Abmahnungen notwendig sind. Schließlich gibt es auch Fälle, bei denen der Arbeitgeber sofort verhaltensbedingt kündigen kann, ohne dass er zuvor abmahnen muss. 1. Beispiel: Der Arbeitnehmer beleidigt einen Arbeitskollegen schwer und stört dadurch erheblich den Betriebsfrieden. Daraufhin wird er vom Arbeitgeber abgemahnt. Kurze Zeit später spricht der Arbeitnehmer erneute eine schwere Beleidigung (in der Öffentlichkeit) gegen die Kollegen aus.

Als Arbeitgeber darf man abmahnen und zugleich kündigen?

Nein, das geht nicht! Es gilt: Entweder abmahnen oder kündigen. Beides zusammen geht nicht. Die Abmahnung soll ja das mildere Mittel zur Kündigung sein und dem Arbeitnehmer nochmals eine Chance geben. 1.Der Arbeitnehmer bleibt trotz einer ersten Abmahnung der Arbeit unentschuldigt für eine 1 Woche fern. Der Arbeitgeber spricht eine zweite Abmahnung aus und kündigt sodann wegen des Sachverhalt. Die Kündigung ist hier unwirksam. Er hätte entweder nochmals abmahnen können oder gleich die Kündigung aussprechen können.

Kann man nicht sofort beim Zuspätkommen des Arbeitnehmers kündigen?

In der Regel muss man vorher abmahnen. Allerdings zeigt das hier zitierte Urteil des LAG Schleswig-Holstein, dass es auch Fälle gibt, bei denen man ohne Abmahnung bei regelmäßiger Verspätung kündigen kann.

Kann eine einmalige Verspätung zu einer Kündigung führen?

Eine einmalige Verspätung führt in der Regel nicht direkt zu einer Kündigung, es sei denn, der Verstoß ist besonders schwerwiegend. Vor einer Kündigung sind normalerweise mehrere Abmahnungen notwendig.

Wer ist abmahnberechtigt bwz. darf für den Arbeitgeber abmahnen?

Abmahnungsberechtigte Personen sind alle Mitarbeiter, die befugt sind, verbindliche Anweisungen bezüglich des Orts, der Zeit sowie der Art und Weise der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen. Kurzum, wer weisungsbefügt ist, darf auch abmahnen. Dies sind neben dem Geschäftsführer und Prokuristen auch die weisungsbefugten Personen im Betrieb.