RECHTSANWALT ARBEITSRECHT BERLIN - PRENZLAUER BERG

Anwalt Arbeitsrecht Berlin - A. Martin
Als Rechtsanwalt und Anwalt für das Arbeitsrecht bin ich - Andreas Martin - seit 2003 tätig. In Berliner Stadtteil Pankow, Prenzlauer Berg, betreibe ich eine Zweigstelle. In der Kanzlei in der Christburger Str. 23 führe ich vor allem arbeitsrechtliche Mandate, vor allem Kündigungsrechtsstreitigkeiten. Ich helfe aber auch bei der Durchsetzung von Lohnansprüchen und berate bei Aufhebungsverträgen.

KÜNDIGUNG UND ABFINDUNG – FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT IN BERLIN

Mandate im Arbeitsrecht, insbesondere bei Kündigung und Abfindung benötigen Sorgfalt und Erfahrung und vor allem auch Verhandlungsgeschick. Meine Fälle – vor allem Kündigungsschutzklagen – habe ich überwiegend vor dem Arbeitsgericht Berlin.

ANWALT FÜR ARBEITSRECHT A. MARTIN – BERLIN - Pankow

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin berate und vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Für eine Rechtsberatung sowie für die effektive Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen, insbesondere auch für die Erhebung von Kündigungsschutzklagen und Erzielung einer Abfindung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!

arbeitsrechtliche Tätigkeitsfelder

stateDiagram-v2 Arbeitsrecht --> Kündigung Arbeitsrecht --> Abfindung Arbeitsrecht --> Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht --> Abmahnung Arbeitsrecht --> Befristung Arbeitsrecht --> Arbeitslohn

schnelle und effektive Hilfe durch Fachanwalt für das gesamte Arbeitsrecht

Kündigung oder Abmahnung erhalten? Kündigungsschutzklage einreichen? Sie wollen eine Abfindung von Ihrem Arbeitgeber? Ihr Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht?

Kurzübersicht - Anwalt für Arbeitsrecht Prenzlauer Berg - Berlin

Sie bekommen eine verständliche und zielorientierte Rechtsberatung vom Fachmann. Sie entscheiden, ob es bei der Beratung bleibt oder eine Vertretung durch mich außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht Berlin gewünscht wird. Kosten werden transparent kommuniziert. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Besprechungstermin. Ich berate und vertrete Mandanten aus Berlin und Brandenburg im gesamten Arbeitsrecht, vor allem in Bezug auf Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Befristung und Arbeitslohn. Nehmen Sie Kontakt zur meiner auf das Arbeitsrecht spezialisierten Fachanwaltskanzlei auf. Ich habe in Berlin an der Freien Universität studiert und bin seit dem Jahr 2003 Rechtsanwalt. Durch die Spezialisierung auf das komplexe Themengebiet des Arbeitsrechts können neueste Entscheidungen und Entwicklungen im Arbeitsrecht mit in die Rechtsberatung und Vertretung fließen. Durch die regelmäßige Verhandlungstermin -gerade auch in Kündigungsschutzsachen – beim Arbeitsgericht Berlin profitieren Sie von jahrelanger anwaltlicher Erfahrung z.B. im Kündigungsrecht. Da ich mich für meine Mandanten einsetze und realistisch und verständlich über die umsetzbaren Ziele und Kosten berate, habe ich auch dementsprechend eine Vielzahl von positiven Bewertungen, zum Beispiel bei Anwalt.de. Bei der ersten Kontaktaufnahme – telefonisch oder per E-Mail – in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit entstehen für Sie keine Kosten. Ich höre mir den Sachverhalt an und teile Ihnen dann mit, wie teuer eine die Erstberatung ist. Dies ist für Sie bis dahin kostenfrei. Vor Ort nehme ich dann eine realistische Einschätzung Ihres Falles, insbesondere der Chancen, Risiken und Kosten vor. Wenn sich der Fall wirtschaftlich für den Mandanten nicht lohnt, teile ich dies mit. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht haben, nehme ich die schriftliche Deckungsanfrage für Ihren Fall vor und später gegenüber der Arbeitsrechtsschutzversicherung meine Gebühren ab. Trotzdem kann es sinnvoll sein, wenn Sie vor dem Beratungstermin bei Ihrem Rechtsschutzversicherer anrufen und nachfragen, ob diese mündlich den Deckungsschutz erteilt. Ich bearbeite arbeitsrechtliche Fälle von allen Rechtsschutzversicherern.
Die Kanzlei finden Sie im Berliner Stadtbezirk Pankow.

Christburger Str. 23, 10405 Berlin

Tel.: 030 74923060 Fax: 030 74923818 E-mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

verständliche und zielorientierte Rechtsberatung

WAS SIE ERWARTEN KÖNNEN?

Als Anwalt für das Arbeitsrecht berate und vertrete ich erfolgreich und durchsetzungsfähig Mandanten seit dem Jahr 2003. Bei der Kontaktaufnahme entstehen keine Kosten. In der Regel teile ich schon bei der Vereinbarung des Beratungstermins die entstehenden Kosten mit.

VERSTÄNDLICHE RECHTSBERATUNG VOM FACHMANN

In meiner Berliner Arbeitsrechtskanzlei bekommen Sie eine fachgerechte und kompetente Beratung im Arbeitsrecht in verständlicher Sprache. Dabei steht die Lösung Ihres Problems bzw. die Erreichung Ihres Zieles im Vordergrund de Rechtsberatung. Wenn Ziele unrealistisch, sage ich dies sofort.

EINSCHÄTZUNG DER CHANCEN UND KOSTEN

Bei der Beratung schaue ich mir dann Ihre Unterlagen, wie den Arbeitsvertrag, die Änderungsverträge, bestehende Abrechnungen und weiteren Dokumenten (z.B. Kündigung oder Abmahnung) an und teile Ihnen dann mit, wie die Chancen hier zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sind und welche Kosten für Sie dadurch voraussichtlich entstehen.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

In der auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Martin vertrete ich Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer mit all ihren arbeitsrechtlichen Belangen, insbesondere bei der Abwehr von Kündigungen und dem Aus- und Verhandeln von Aufhebungsverträgen.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Auch für eine Arbeitgebervertretung haben Sie in meiner Personen den richtigen Ansprechpartner, da man nur effektiv im Arbeitsrecht vor Gericht Mandanten vertreten kann, wenn man beide Seiten kennt. Die besondere wirtschaftliche Lage von Unternehmen und der Ablauf von Betriebsvorgängen sind mir bekannt. Ich unterstütze ich vor allem bei der Vorbereitung und Durchführung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch außerordentliche und ordentliche Arbeitgeberkündigung.

zur Person

Anwalt Arbeitsrecht Berlin - A. Martin

Rechtsanwalt Andreas Martin

Als Rechtsanwalt bin ich seit dem Jahr 2003 tätig. Mein Jura-Studium absolvierte ich in Berlin an der Freien Universität (FU-Berlin) mit dem Wahlfach Arbeitsrecht. Mein Referendariat absolvierte ich u.a. in Barcelona (Wahlstation) in einer international tätigen Anwaltskanzlei. Ich bin verheiratet und habe eine Tochter.

praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht

Aufgrund meines Lebenslaufes (Arbeit während des Studiums über mehrere Jahre im Sicherheitsdienst), kenne ich das Arbeitsrecht auch aus praktischer Erfahrung aus Sicht eines Arbeitnehmers und auch des Arbeitgebers und später durch meinen Kanzleibetrieb auch aus Arbeitgebersicht. In der Kanzlei werden keine Fälle von Kollegen bearbeitet, sondern es erfolgt eine persönliche Betreuung in den arbeitsrechtlichen Verfahren allein durch mich.

Arbeitsrecht Berlin

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht habe ich eine besondere Spezialisierung erworben und nehme regelmäßig an Weiterbildungen im Arbeitsrecht teil. Regelmäßig bin ich für die AOK Nordost tätig und doziere zum Arbeitsrecht (Arbeitgeberseminare). Eine Rechtsberatung ist auch in englischer Sprache möglich.


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Tätigkeitsbereiche im Arbeitsrecht

Kündigung und Abfindung

Innerhalb des Individualarbeitsrechts helfe ich vor allem Mandanten beim Thema Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag. Dabei ist zu beachten, dass vor allem kurze Fristen hier schnelles Handeln - mit kühlen Kopf - erforderlich machen. Arbeitsrechtliche Verfahren führe ich seit 19 Jahren.

Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht Berlin

Bei der Erhebung der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin geht es den Mandanten überwiegend die Erzielung einer möglichst hohen Abfindung. Die Zahlung einer angemessenen Abfindung wird oft durch einen sog. Abfindungsvergleich erreicht, welcher häufig bereits kurze Zeit nach Erhebung der Kündigungsschutzklage im sogenannten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht geschlossen ist.

alle Tätigkeitsbereiche im Arbeitsrecht

Als Anwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Mandanten in folgenden arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – außergerichtlich und vor allem vor dem Arbeitsgericht in Berlin:

  • Geltendmachung von Arbeitslohn gegen den Arbeitgeber (Lohnanspruch, Gehalt, Bruttolohn, Sozialversicherungsabgaben)
  • Kündigung durch den Arbeitgeber (fristlos, ordentlich)
  • Kündigungsschutz bei Kündigung durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz oder außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes (verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, betriebsbedingte Kündigung)
  • Kündigungsschutzklage (Abfindung oder Weiterbeschäftigung)
  • Abmahnung (Hilfe bei Abmahnungen durch den Arbeitgeber)
  • Entfristungsklage bei befristeten (mit oder ohne Sachgrund) Arbeitsverhältnissen
  • Urlaubsansprüche (Abgeltung des Urlaubs, Einforderung des Urlaubs in Natur)
  • Überstundenvergütung (Geltendmachung von Überstunden)
  • Mindestlohn (z.B. im Baugewerbe/ auch die Klage bei sittenwidrigen Löhnen)
  • Herausgabe von Arbeitspapieren (Lohnabrechnungen, Lohnsteuerkarte, Arbeitgeberbescheinigung)
  • Aufhebungsverträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Arbeitslosigkeit, Arbeitsamt)
  • Abfindung (bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag)

Bewertungen

Bewertungen von Anwalt.de für Rechtsanwalt Andreas Martin

positive Bewertungen von Mandanten

Aufgrund meines Einsatzes für die Belange meiner Mandanten, guter persönlicher Erreichbarkeit und Kommunikation auf Augenhöhe mit meinen Klienten, kann ich mich über positives Feedback freuen und habe dementsprechend eine Vielzahl von positiven Bewertungen für meine Arbeit erhalten (so zum Beispiel bei Anwalt. de - siehe Foto: Stand: Juni 2021).

Erfolgsaussichten

Zufriedene Mandanten kann man - meiner Ansicht nach - nur erreichen, wenn man nur Fälle annimmt, die man effektiv führen kann. Die Erfolgsaussichten eines Falles kann man als Anwalt innerhalb bestimmter Grenzen einschätzen, vorhersagen kann man den Ausgang eines Gerichtsverfahrens nicht immer mit Sicherheit. Unseriös wäre es zum Beispiel, wenn ein Anwalt die Höhe einer Abfindung nach einer Kündigung schon sicher vorhersagen will.

Kosten

Welche Kosten entstehen?

Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches u.a. Mindestgebühren für das Gerichtsverfahren bestimmt. Diese gesetzlichen Gebühren muss jeder Anwalt für seine Tätigkeit abrechnen.Die Gerichtskosten sind im Arbeitsgerichtsverfahren recht gering und in der Regel kein wesentlicher Kostenfaktor. Sie entfallen komplett beim Vergleich oder der Klagerücknahme.

Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht

Die Verfahren in Kündigungsschutzsachen rechne ich entweder mit dem Mandanten direkt (RVG) oder mit dessen bestehende Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht ab. Denn auch der rechtsschutzversicherte Mandant hat in Berlin freie Anwaltswahl. Vor Beauftragung sollte man immer kurz bei der Schadenhotline der Arbeitsrechtsschutzversicherung anrufen und mündlich die Kostenübernahme sich bestätigen lassen.

Prozesskostenhilfe

Eine Finanzierung des Kündigungsschutzverfahrens über Prozesskostenhilfe ist manchmal ebenfalls sinnvoll, aber nicht in jedem Fall, da die Prozesskostenhilfe bei einer Verbesserung der Einkommensverhältnisse zurückzuzahlen ist.

Kontakt

Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht im Prenzlauer Berg / Pankow

Christburger Str. 23

10405 Berlin,

Tel.: 030 74923060,

Fax: 030 74923818

E-mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de

Erreichbarkeit der Kanzlei

Anfahrtbeschreibung

Die Kanzlei ist gut mit dem Pkw als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Anfahrt mit dem Kfz

Die Anwaltskanzlei befindet sich in der Christburger Str. 23 (juggleHUB) unweit der Greifswalder Straße in Höhe der Hausnummer 196 im Zentrum vom Prenzlauer Berg. Sie erreichen die Kanzlei mit dem Kfz über die Danziger Straße (96 a) auf die Greifswalder Straße (in Richtung Stadtmitte/Alexanderplatz). Die Christburger Str. ist dann die 3. Straße - nach der Chodowieckistraße und der Jablonskistraße - Abfahrt rechts. In der Nähe - 10 min zu Fuss - ist der S-Bahnhof "Greifswalder Straße". Vor Ort bestehen Parkmöglichkeiten.

Parkplätze

Vor der Kanzlei kann auf der Straße mit Parkschein geparkt werden.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

  • S- Bahn (S41, S41, S8 und S85) “Greifswalder Straße”, dann 10 min zu Fuß der Greifswalder Straße folgend in Richtung Zentrum und sodann rechts in die Christburger Straße abbiegen.

Achtung

BESPRECHUNGSTERMINE BITTE TELEFONISCH VEREINBAREN!

Karte / Map

Informatinen zum Kanzleistandort

Anwalt für Arbeitsrecht in Prenzlauer Berg / Pankow & Umgebung

Die auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in Prenzlauer Berg ist eine Zweigstelle von Rechtsanwalt Andreas Martin und vertritt Mandanten im Szenebezirk. Der ehemalige Berliner Stadtbezirk Prenzlauer Berg oder auch kurz Prenzelberg genannt, ist ein Ortsteil des Bezirks Pankow. Ebenso, wie Weißensee war der Bezirk Prenzlauer Berg vor der Verwaltungsreform eigenständig.

von der Studentenhochburg zum Familienbezirk

Früher war der Prenzelberg eine Studentenhochburg, heute leben hier überwiegend junge Berufstätige und Familien. Vor Ort findet man neben gut erhaltenen Altbauten und historischen Gebäuden auch zahlreiche Kindergeschäfte, Bioläden, Spielplätze und Grünflächen. An den bekannten Örtlichkeiten, wie den Kollwitzplatz und den Helmholtzplatz kann man entspannen und sich in eines der vielen Restaurants setzen.

Kulturbrauerei

Ein beliebter Treffpunkt ist auch die KulturBrauerei mit vielen Geschäften und Musikclubs, welche sich nicht weit von der Christburger Str. 23 befindet. Stadtauswärts führen die 3 Chausseen des Bezirks, nämlich die Schönhauser Alle, die Prenzlauer Alle und die Greifswalder Straße. Die U-Bahnlinie U2 und die Ringbahnstrecke der S-Bahn führen zu einer guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.

FAQ zur Anwaltskanzlei Martin

Wie viel kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Der Anwalt für Arbeitsrecht kostet in der Regel genauso viel, wie ein "normaler" Rechtsanwalt. Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und nach dem Streitwert im jeweiligen Fall. In Kündigungsschutzsachen vor Gericht bestimmt sich der Streitwert nach dem 3-fachen Bruttomonatseinkommen des Arbeitnehmers. Die genauen Gebühren findet man im Internet unter dem Stichwort "RVG-Rechner". In der Regel wird der Anwalt die Kosten - zumindest ungefährt - vor Beauftragung benennen können.

Wer zahlt den Rechtsanwalt vor dem Arbeitsgericht?

Vor dem Arbeitsgericht der ersten Instanz und auch außergerichtlich muss jede Partei den eigenen Anwalt selbst bezahlen. Dies ist eine Besonderheit im Arbeitsrecht. Eine Kostenerstattung - wie im Zivilprozess, bei der die unterlegende Partei die Anwaltskosten beider Seiten trägt - gibt es vor den Arbeitsgerichten erst ab der 2. Instanz. Geregelt ist dies in § 12 a des Arbeitsgerichtsgesetz.

Welches Arbeitsgericht für Berlin zuständig?

Oft wird danach gefragt, ob es in Berlin mehrere Gerichte für Arbeitssachen gibt und welches, für welchen Stadtbezirk zuständig ist. In Berlin gibt es nur ein Arbeitsgericht. Egal ob Prenzlauer Berg / Pankow oder Berlin Marzahn-Hellersdorf immer ist das Arbeitsgericht Berlin örtlich zuständig, sofern der Arbeitgeber seinen Sitz in Berlin hat oder der Arbeitnehmer überwiegend im Berlin seine Arbeitsleistung erbracht hat.

Muss man vor dem Arbeitsgericht Berlin einen Anwalt haben?

Nein, vor dem Arbeitsgericht Berlin - so auch vor allen anderen Arbeitsgerichten - besteht kein Anwaltszwang. Der Arbeitnehmer oder auch Arbeitgeber kann sich also selbst vertreten. Ob dies sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Im Kündigungsschutzverfahren ist oft die Vertretung durch einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt die bessere Variante. Wer den Anwalt beauftragt, muss diesen aber auch bezahlen, egal, ob er das Verfahren vor dem Gericht gewinnt oder verliert.

Ist das Arbeitsgericht kostenlos?

Nein, das Verfahren vor den Arbeitsgericht ist manchmal, aber nicht immer kostenlos. Die Anwaltskosten muss jede Partei (Arbeitnehmer/ Arbeitgeber) selbst tragen. Die Gerichtskosten muss die unterlegende Partei am Schluss des Arbeitsgerichtsverfahrens tragen. Die Gerichtskosten entfallen jedoch bei einer Klagerücknahme oder bei einem Vergleich.

Gibt es nicht auch Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgerichtsverfahren?

Ja, für Arbeitnehmer mir geringen Einkommen und Vermögen gibt es die Möglichkeit vor dem Arbeitsgericht sog. Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dann entfallen zunächst die Gerichtskosten, die aber ohnehin nicht hoch sind. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auch zu beantragen, dass ein Rechtsanwalt (kostenlos) beigeordnet wird. Dies geschieht aber nicht in einfachen Fällen (also z.B. beim einer abgerechneten, aber nicht gezahlten Lohnforderung - so beim Arbeitsgericht Berlin). Prozesskostenhilfe ist aber kein Geschenk des Staates, sondern eine Art Darlehen. Hat der Arbeitnehmer innerhalb der nächsten 4 Jahre nach Abschluss des Verfahrens ein erheblich höheren Einkommen, muss er die PKH zurückzahlen.

Bekommt man immer nach Erhebung der Kündigungsschutzklage eine Abfindung?

Nein, der Arbeitgeber muss in der Regel keine Abfindung zahlen. Die Abfindung ist reine Verhandlungssache. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur selten. Mit der Kündigungsschutzklage übt der Arbeitnehmer aber Druck auf den Arbeitgeber aus, da dieser erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden kann, wenn er das Arbeitsgerichtsverfahren verliert. Von daher werden oft im Gütetermin im Kündigungsschutzverfahren Abfinden angeboten und das Verfahren durch Vergleich vor dem Arbeitsgericht beendt.

Kann ich mich kostenlos bei der Rechtsantragstelle beraten lassen?

Nein, eine kostenlose Rechtsberatung findet dort nicht statt. Die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Berlin hilft nur bei der Klageerhebung, darf aber keine Rechtsberatung durchführen.

Was ist der Unterschied zwischen einen Gütetermin und einen Kammertermin?

Der erste Termin beim Arbeitsgericht ist der sogenannte Gütetermin oder auch Güteverhandlung genannt. Dieser wird recht schnell anberaumt, vor allen in Kündigungsschutzsachen. In diesem Termin geht es darum, ob man sich einigen kann und darüber hinaus fragt der Richter, der als Einzelrichter hier zunächst tätig ist, nach dem Sachverhalt. Gerade im Bestandsschutzstreitigkeiten gibt es sehr oft Vergleiche in der Güteverhandlung. Diese werden dort zu Protokoll genommen. Scheitert die Güteverhandlung, dann kommt es zum Kammertermin. Der Kammertermin wird mehrere Monate später vom Gericht anberaumt. Dieser Termin heißt so, da hier die Kammer entscheidet, die aus drei Richtern besteht, einen Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.