Verlängerung-Kurzarbeit

Arbeitsrecht

Impressum

Kündigung Berlin

Kündigungsschutz Berlin

für Arbeitgeber

für Arbeitnehmer

für Betriebsräte

Neuigkeiten Arbeitsrecht Berlin- BLOG

Arbeitsrechts Blog

Anwalt Arbeitsrecht Berlin

RA A. Martin


Neue Adresse in Wilmersdorf!

 Berlin-Wilmersdorf

(Zweigstelle)

Kurfrüstendamm 190-192

10707 Berlin

Tel.: 030 74 92 16 55
Fax: 030 74 92 3818

E-mail: info@anwalt-martin.de

Steuernummer: 074/247/02409

Kanzlei Löcknitz

Chausseestr. 79
D-17321 Löcknitz

Tel. 0049 39754 52884
Fax. 0049 39754 52885   

e-mail: info@anwalt-martin.de
 

Kanzlei Stettin

al. Wojska Polskiego 31/3
PL-70-470 Szczecin

Tel. 0048 91 885 80 14 oder         .0048918142500

Fax.004891 814 25 04  
E-mail: polska@anwalt-martin.de

Bundesregierung verlängert die Kurzarbeit

 Das Bundeskabinett beschloss eine Verbesserung beim Kurzarbeitergeld. Die Ãnderungen sollen am 1. Juli 2009 in Kraft treten. Gelten sollen sie befristet bis zum 31. Dezember 2010.

Das Kurzarbeitergeld wirkt und hat bislang mehrere Hunderttausend Arbeitsplätze gesichert. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz bezeichnete Kurzarbeit als einen Schutzschirm für Arbeitsplätze. Zudem helfe es  Beschäftigten und Unternehmen, gemeinsam durch die Krise zu gehen.

 

"Wir unterstützen damit alle Unternehmen, die an ihren Mitarbeitern festhalten wollen. Und wir geben Ihnen Planungssicherheit, damit sie wissen, dass sie bis Ende 2010 durchhalten können", sagte Scholz in Berlin.

 

Die Bundesregierung und die Tarifpartner von Gewerkschaften und Arbeitgebern hatten sich Ende April auf diese Regelung verständigt. 

 

Längere Bezugsdauer und stärkere Entlastung

 

Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird von 18 auf 24 Monate verlängert. Dies gilt für alle Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2009 in Kurzarbeit gehen.

 

Wenn ein Betrieb bereits sechs Monate Kurzarbeit angewiesen hatte, wird er danach vollständig von den Sozialversicherungsbeiträgen für die Kurzarbeitergeldstunden entlastet.

 

Für die Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums ist es ausreichend, dass Kurzarbeit in den Unternehmen durchgeführt wurde. Dabei werden auch Zeiträume vor In-Kraft-Treten der jetzigen Verbesserungen berücksichtigt.

 

Das Kurzarbeitergeld wird so einfach wie möglich gestaltet. So soll etwa eine Unterbrechung der Kurzarbeit in einzelnen Betriebsteilen keine neuerliche Beantragung notwendig machen.

 

Vorteile bei Weiterbildung  

 

Bereits heute erstatten die Arbeitsagenturen die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen. Für Beschäftigte, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können für diese Zeit die Beiträge sogar sofort und bis zu 100 Prozent übernommen werden. Dies gilt ebenfalls befristet bis zum Ende des Jahrs 2010.

 

Im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind für das Kurzarbeitergeld aus konjunkturellen Gründen in diesem Jahr 2,1 Milliarden Euro eingeplant. Im 1. Quartal 2009 wurden dafür 230 Millionen Euro ausgegeben.

 

Die BA schätzt, dass gegenwärtig zwischen 1,3 und 1,5 Millionen Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen sind. Im Schnitt sei ihre Arbeitszeit um ein Drittel verringert worden. Dies entspreche etwa 450.000 Vollzeitstellen. Im April haben Unternehmen für rund 450.000 weitere Beschäftigte Kurzarbeit angemeldet. In den Vormonaten waren es sogar zwischen 600.000 und 700.000.

 

Ausbildung auf hohem Niveau sichern

 

Bundesregierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften sind sich zudem einig, dass auch im Krisenjahr die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge auf einem hohen Niveau gesichert werden soll.

 

Sichergestellt wird: Auch übernommene Auszubildende und befristet Beschäftigte können direkt in Kurzarbeit gehen, wenn sie in einem Betriebsteil arbeiten, für den Kurzarbeit beantragt wurde.

[Start] [News] [nachtraegliche-Zulassung-der-Kündigungsschutzklage] [Mahnverfahren-Arbeitsrecht] [Kuedigungsfrist-Berlin] [Verlängerung-Kurzarbeit] [Schweinegrippe] [Muster] [Urteile] [Kanzlei] [Arbeitsrecht] [Kündigung] [Kündigungsschutz] [Arbeitslohn] [Urlaub] [Überstunden] [Abfindung] [Arbeitspapiere] [Aufhebungsvertrag]