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Urlaub

Wie lange ist der Mindesturlaub?   Was ist der Unterschied zwischen Arbeitstagen und Werktagen?  Ab wann besteht ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub? Verfällt der Urlaub aufgrund von Ausschlussklauseln?     Kann man auf den Urlaubsanspruch verzichten? Urlaub und Krankheit

 

 

Wie lange ist der Mindesturlaub?

Der Mindesturlaub beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage. Dies sind 20 Arbeitstage an Mindesturlaub. Der Arbeitnehmer kann natürlich mit dem Arbeitgeber einen längeren Urlaubsanspruch z.B. im Arbeitsvertrag regeln. Häufig ergeben sich auch längere Ansprüche aus Tarifverträgen die allgemeinverbindlich sind.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitstagen und Werktagen?

Der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen ist der, dass die Arbeitstage pro Woche 5 sind und die Werktage 6 (einschließlich Samstag). Dass heißt: Ein normaler Arbeitnehmer, der in einer 5-Tage-Woche arbeitet hat daher einen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen (4 Wochen).

Anspruch auf den vollen Jahresurlaub?

Der Anspruch auf vollen Jahresurlaub entsteht mit Ablauf der Wartezeit darauf. Diese beträgt 6 Monate. Der Arbeitnehmer hat also nach 6 Monaten ab Einstellung einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (Mindesturlaub = 20 Arbeitstage).

Verfällt der Urlaub bei Ausschlussklauseln?

In vielen Tarifverträgen - wie zum Beispiel im BRTV-Bau - ist geregelt, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Zeit geltend zu machen sind. Wenn nicht, dann verfallen diese. Für den Urlaubsanspruch gilt dies aber im Normalfall nicht.

Kann man auf den Urlaubsanspruch verzichten?

Der Verzicht auf Urlaub ist problematisch. Urlaub ist grundsätzlich zu gewähren. In Vergleichen vor Gericht versucht man häufig das Problem zu umgehen, in dem man zu Protokoll nimmt, dass der Urlaub in Natur gewährt wurde.

Urlaub und Krankheit

Sofern der Arbeitnehmer krank wird, wird automatisch der Urlaub unterbrochen. Krankheit schließt den Erholungsurlaub aus . Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber aber die Erkrankung nachzuweisen.

 

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