Sonderkündigungsschutz und Mindestkündigungsschutz
Sonderkündigungsschutz ist kein Mindestkündigungsschutz. Der Sonderkündigungsschutz schützt besondere Arbeitnehmergruppen, wie z.B Schwerbehinderte und Azubi´s. Der Mindestkündigungsschutz betrifft alle Arbeitnehmer und stellt vor allem auf das Verhalten des Arbeitgebers ab.
Sonderkündigungsschutz und Kündigungsschutzgesetz
Das Kündigungsschutzgesetz schützt die Arbeitnehmer, die unter dem Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen. Der Sonderkündigungsschutz kann daneben oder auch allein Anwendung finden. Er ist im Normalfall unabhängig von den Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes (es gibt aber Ausnahmen).
Sonderkündigungsschutz - Anwendung
Sonderkündigungsschutz genießen nicht alle Arbeitnehmer, sondern nur bestimmte Arbeitnehmergruppen. Diese Arbeitnehmer sind dann aber meist relativ stark geschützt. Der Arbeitgeberdarf z.B. eben nicht der Arbeitsverhältnis einer Schwangeren kündigen.
Fallgruppen des Sonderkündigungsschutzes
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