Schweinegrippe

Arbeitsrecht

Impressum

Kündigung Berlin

Kündigungsschutz Berlin

für Arbeitgeber

für Arbeitnehmer

für Betriebsräte

Neuigkeiten Arbeitsrecht Berlin- BLOG

Arbeitsrechts Blog

Anwalt Arbeitsrecht Berlin

RA A. Martin


Neue Adresse in Wilmersdorf!

 Berlin-Wilmersdorf

(Zweigstelle)

Kurfrüstendamm 190-192

10707 Berlin

Tel.: 030 74 92 16 55
Fax: 030 74 92 3818

E-mail: info@anwalt-martin.de

Steuernummer: 074/247/02409

Kanzlei Löcknitz

Chausseestr. 79
D-17321 Löcknitz

Tel. 0049 39754 52884
Fax. 0049 39754 52885   

e-mail: info@anwalt-martin.de
 

Kanzlei Stettin

al. Wojska Polskiego 31/3
PL-70-470 Szczecin

Tel. 0048 91 885 80 14 oder         .0048918142500

Fax.004891 814 25 04  
E-mail: polska@anwalt-martin.de

Schweinegrippe

Die Schweinegrippe hat viele Fragen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeworfen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind verunsichert.

Beide verbindet das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber hat die sog. Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer und gleichzeitig muss er auch den Betrieb seines Unternehmens aufrechterhalten.

Der Arbeitnehmer hingegen muss ebenfalls auf den Arbeitgeber und den Geschäftsbetrieb Rücksicht nehmen.

Folgende Themen zur Schweinegrippe können Sie hier nachlesen:

Schweinegrippe und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit

Schweinegrippe und Impfpflicht für Arbeitnehmer

 

[Start] [News] [nachtraegliche-Zulassung-der-Kündigungsschutzklage] [Mahnverfahren-Arbeitsrecht] [Kuedigungsfrist-Berlin] [Verlängerung-Kurzarbeit] [Schweinegrippe] [Muster] [Urteile] [Kanzlei] [Arbeitsrecht] [Kündigung] [Kündigungsschutz] [Arbeitslohn] [Urlaub] [Überstunden] [Abfindung] [Arbeitspapiere] [Aufhebungsvertrag]