Schweinegrippe - Impfzwang für Arbeitnehmer?
Heute hören Sie in den Medien, dass sich jeder tunlichst gegen die Schweinegrippe impfen sollten, morgen wird vor jeglicher Impfung gewarnt, da die Impfstoffen nicht ausreichend getestet wurden.
Im Hinblick auf die Notwendigkeit der Impfung gegen die Schweinegrippe ist zurzeit aber die Meinung der Mediziner,dass eine Impfung erforderlich ist. Dies wissen eben auch die Arbeitgeber, die ein Interesse daran haben, dass eben nicht ihr Betrieb durch die Schweinegrippe “stilllgelegt” wird. Wenn nun der Arbeitnehmer sich eben nicht impfen lassen will, kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, dass er sich doch impfen lässt, um zu verhindern, dass sich die Schweinegrippe im Betrieb ausbreitet?
Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Impfpfung verlangen?
Zu beachten ist dabei: Die Impfung gegen die Schweinegrippe ist ein körperlicher Eingriff, den der Arbeitnehmer hinzunehmen hätte, ohne dass hier ein Zusammenhang zu seinen arbeitsvertraglichen Pflichten besteht. Einen solchen Eingriff muss der Arbeitnehmer nicht vornehmen lassen. Auch wenn der Arbeitgeber einen Vorteil davon hätte, ist die Intensität des Eingriffs für den Arbeitnehmer zu groß. Er muss den körperlichen Eingriff nicht über sich ergehen lassen. Von daher muss sich der Arbeitnehmer nicht impfen lassen.
Anders ist die Rechtslage dann, wenn mit dem Arbeitnehmer - zum Beispiel im Arbeitsvertrag - etwas anderes vereinbart wurde. Hat sich der Arbeitnehmer zur Impfung im Arbeitsvertrag verpflichtet, besteht auch ein entsprechender Anspruch des Arbeitgebers.
Schweinegrippe - Freistellung von der Arbeit
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