Rechtsanwalt Kündigung-Berlin

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Rechtsanwalt - Kündigung Berlin

 

Warum sollte ich bei Erhalt einer Kündigung durch meinen Arbeitgeber einen Rechtsanwalt einschalten?

 

Die Beurteilung, ob eine Kündigung unwirksam oder wirksam ist und ob Aussichten auf Erfolg im Rahmen einer Kündigungsschutzklage bestehen, kann letztendlich nur ein Rechtsanwalt einschätzen. Die Ursache dafür liegt darin, dass die Rechtsprechung diesbezüglich auch des Arbeitsgerichts Berlin und Landesarbeitsgerichts Berlin, sehr umfangreich ist. Auch gibt es bezüglich der Rechtmäßigkeit der Kündigungen unterschiedliche Rechtsprechungen, die für den Arbeitnehmer im Normalfall überhaupt nicht überschaubar ist.

 

Zu beachten ist auch, dass der Arbeitnehmer häufig in eine Drucksituation ist und den Sachverhalt auch nicht objektiv sehen kann, da er emotional sehr stark beteiligt ist. Der Rechtsanwalt ist ein objektiver Dritter, der dann die Rechte des Arbeitsnehmers im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vornimmt. Zu bedenken ist auch, dass, wenn der Arbeitnehmer sich gegen eine rechtmäßige Kündigung nicht wehrt, eine Sperre vom Arbeitsamt zu erwarten hat.

 

Wird aber ein Vergleich, zum Beispiel auf Abfindung im Rahmen der Kündigungsschutzklage vor dem Gericht, zum Beispiel vor dem Arbeitsgericht Berlin geschlossen, so ist es so, dass der Arbeitnehmer keine Sperre vom Arbeitsamt zu erwarten hat. Er hat sich ja dann gegen die unrechtmäßige Kündigung gewehrt und die Angelegenheit gerichtlich geklärt. Ob die Kündigung letztendlich völlig unrechtmäßig ist oder nicht, kann ohnehin das Arbeitsamt dann, wenn dies vor Gericht bereits erörtert wurde, nicht mehr feststellen. Das Arbeitsamt geht im Normalfall davon aus, dass das Gericht zu einem Vergleichsschluss nicht raten würde, wenn die Kündigung völlig unrechtmäßig ergangen ist. Man kann zur Absicherung auch die Formulierung mit aufnehmen, dass die Parteien, auf Anraten des Gerichts, den entsprechenden Vergleich schließen.

 

Zusammengefasst heißt dies also, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts bei Erhalt einer Kündigung und bei Klage auf Kündigungsschutz, zum Beispiel vom Arbeitsgericht Berlin, notwendig ist.

 

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