Rechtsanwalt - Kündigung Berlin
Rechtsanwalt Martin - Zweigstelle Berlin Marzahn-Hellersdorf - vertritt vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - Mandanten aus Berlin und Umgebung.
Kanzlei Marzahn - Zweigstelle- Anwalt Martin - Kündigungsschutzrecht
Vor allem bei:
- Rechtsschutz gegen Arbeitgeberkündigungen (verhaltensbedingt, betriebsbeding, personenbedingt)
- Rechtsschutz gegen außerordentliche - fristlose - Kündigungen des Arbeitgebers
- Kündigungsschutzrecht allgemein
- Beratung und Vertretung bei Abfindungen
- Entfristungsklagen bei befristeten Arbeitsverhältnissen
- Aufhebung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen allgemein
Tel.: 030 74 92 3060
Die Beurteilung, ob eine Kündigung unwirksam oder wirksam ist und ob Aussichten auf Erfolg im Rahmen einer Kündigungsschutzklage bestehen, kann letztendlich nur ein Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht einschätzen. Die Ursache dafür liegt darin, dass die Rechtsprechung diesbezüglich auch des Arbeitsgerichts Berlin, Landesarbeitsgerichts Berlin und des Bundesarbeitsgerichts sehr umfangreich ist. Auch gibt es bezüglich der Rechtmäßigkeit der Kündigungen unterschiedliche Entscheidungen, die für den Arbeitnehmer im Normalfall überhaupt nicht überschaubar sind. Oft entscheiden für den Arbeitnehmer nur “Kleinigkeiten” über gewinnen oder verlieren. Der normale Arbeitnehmer kann dies nicht übersehen.
Beispiel:
Viele Arbeitnehmer kennen die Entscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg und des BAG (Bundesarbeitsgericht) im Fall Emmely aus den Medien und meinen, dass ein Arbeitnehmer nicht bei Bagatelldiebstählen außerordentlich gekündigt werden kann. Dies ist falsch. Auch der Fall “Emmely” hat nichts an der Rechtsprechung des BAG zur Bagtellkündigung vom Grundsatz her geändert. Im Fall Emmely kam das BAG letztendlich nur deshalb nicht zur Rechtmäßigkeit der Arbeitgeberkündigung, weil hier eine lange Betriebszugehörigkeit der Verkäuferin vorlag. Es gibt zwar keine absoluten Kündigungsgründe - also nicht immer rechtfertigt ein Diebstahl die sofortige Kündigung - aber trotzdem können auch Bagatelldiebstähle/ Unterschlagungen eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Zu beachten ist auch, dass der Arbeitnehmer häufig in eine Drucksituation ist und den Sachverhalt auch nicht objektiv sehen kann, da er emotional sehr stark beteiligt ist.
Der Rechtsanwalt ist ein objektiver Dritter, der dann die Rechte des Arbeitsnehmers im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vornimmt. Die besondere Sach- und Rechtskenntnis ist für den Betroffenen von großem Vorteil. Es macht keinen Sinn in der Familie und bei Bekannten sich rechtlichen Rat einholen zu wollen. Jeder wird hier “seinen Senf dazugeben” und am Ende ist der Betroffene nicht schlauer als vorher. Besser einmal und richtig beraten lassen als alle möglichen Personen, die keine juristische Qualifikation aufweisen können, um Rat zu fragen.
Zu bedenken ist auch, dass, wenn der Arbeitnehmer sich gegen eine rechtmäßige Kündigung nicht wehrt, eine Sperre vom Arbeitsamt zu erwarten hat. Dies gilt auch beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
Wird aber ein Vergleich, zum Beispiel auf Abfindung im Rahmen der Kündigungsschutzklage vor dem Gericht, zum Beispiel vor dem Arbeitsgericht Berlin geschlossen, so ist es so, dass der Arbeitnehmer keine Sperre vom Arbeitsamt zu erwarten hat. Er hat sich ja dann gegen die unrechtmäßige Kündigung gewehrt und die Angelegenheit gerichtlich geklärt. Ob die Kündigung letztendlich völlig unrechtmäßig ist oder nicht, kann ohnehin das Arbeitsamt dann, wenn dies vor Gericht bereits erörtert wurde, nicht mehr feststellen. Das Arbeitsamt geht im Normalfall davon aus, dass das Gericht zu einem Vergleichsschluss nicht raten würde, wenn die Kündigung völlig unrechtmäßig ergangen ist. Man kann zur Absicherung auch die Formulierung mit aufnehmen, dass die Parteien, auf Anraten des Gerichts, den entsprechenden Vergleich schließen.
Der Arbeitnehmer hat bei Erhalt der Kündigung nur eine realistische Chance und dies ist die Erhebung der Kündigungsschutzklage - in Berlin - beim Arbeitsgericht Berlin. Dafür hat eine nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit. Das Arbeitsgericht Berlin - im Übrigen das größte Arbeitsgericht in Deutschland - beraumt innerhalb kurzer Zeit (meist 4 Wochen) einen Gütetermin an und dort wird durch den Richter erörtert, ob eine gütliche Einigung in der Sache möglich ist oder nicht. Meistens werden im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Vergleiche geschlossen und der Arbeitgeber erhält eine Abfindung oder er klagt weiter und - wenn er gewinnt - muss er weiterbeschäftigt werden.
Zusammengefasst heißt dies also, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts bei Erhalt einer Kündigung und bei Klage auf Kündigungsschutz, zum Beispiel vom Arbeitsgericht Berlin, notwendig ist.
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