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Die Anwaltskanzlei Martin in Berlin (Zweigstelle) befindet sich im Berliner Stadtteil Charlottenburg-Wilmersdorf auf dem Kurfürstendamm (Adresse: Kurfürstendamm 190-192).
Telefonisch können Sie uns unter folgender Nummer erreichen:
030 74 92 16 55
Kanzlei (Zweigstelle) -Anwalt Martin - Arbeitsrecht - Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
In der Kanzlei, in der überwiegend arbeitsrechtliche Mandate bearbeitet werden, ist Rechtsanwalt Martin vor allem bei folgenden Angelegenheiten behilflich:
Beratung und Vertretung bei Kündigungen
Kündigungsschutzklagen
Abfindungen
Aufhebungsverträge
Klagen auf Arbeitslohn
Gestaltung von Arbeitsverträgen
Sie haben eine Kündigung Ihres Arbeitsgebers erhalten und wollen sich dagegen wehren? Rechtsanwalt Martin vertritt Mandanten in Berlin und Brandenburg im Arbeitsrecht vor allem in Kündigungsschutzsachen vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin - Brandenburg.
Wenn das Kündigungsschutzgesetz auf die Kündigung Anwendung fiindet, dann unterscheidet man zwischen
betriebsbedingter Kündigung
verhaltensbedingter Kündigung und
personenbedingter Kündigung
Mit der Kündigungsschutzklage wehrt sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung des Arbeitgebers. Hierbei ist die 3-Wochen-Frist zu beachten. Die Kündigungsschutzklage sollte über einen Rechtsanwalt eingereicht werden, obwohl es beim Arbeitsgericht (Berlin) keinen Anwaltszwang gibt.
Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie einen Anspruch auf eine Abfindung haben, wenn eine Kündigung des Arbeitgebers unwirksam ist. Dem ist nicht so. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur in wenigen Ausnahmefällen, wie z.B.
wenn eine Abfindung vereinbart wurde (z.B. im Abfindungsvergleich)
bei Vereinbarung in einer Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag
beim Angebot des Arbeitgebers, welches der Arbeitnehmer angenommen hat
Die meisten Abfindungen werden nach der Erhebung der Kündigungsschutzklage im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht (Berlin) verhandelt.
Neben der Kündigungsschutzklage sind Klagen auf Zahlung von Arbeitslohn (Lohnklagen) vor dem Arbeitsgericht die häufigsten Klagen der Arbeitnehmer - gerade im Raum Berlin. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf pünktliche Zahlung des Arbeitslohnes. Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird der Lohn am letzten Tag des Monats fällig. Am nächsten Tag befindet sich der Arbeitgeber im Zahlungsverzug und schuldet auch Verzugszinsen.
Vor dem Arbeitsgericht Berlin besteht kein Anwaltszwang, wie vor allen Arbeitsgerichten in Deutschland. Der Arbeitnehmer kann sich also grundsätzlich selbst vertreten, was meiner Ansicht nach, wenig Sinn macht. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Berlin vor dem Arbeitsgericht erhöht die Chancen auf eine Abfindung erheblich, da der Anwalt die Rechtslage und damit die Chancen besser einschätzen kann als der Arbeitnehmer. Die Abschätzung der Erfolgsaussichten ist aber Grundlage für jegliche erfolgreiche Vergleichsverhandlung.
Rechtsanwalt A. Martin
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