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Rechtsanwalt Martin ist als Anwalt in Berlin Marzahn tätig. In Berlin Marzahn unterhält Rechtsanwalt eine Zweigstelle (Bezirk Marzahn-Hellersdorf). Die Kanzlei in Marzahn beschäftigt sich überwiegend - aber nicht ausschließlich - mit dem Arbeitsrecht, vor allem mit der Erhebung von Kündigungsschutzklagen und dem Einklagen von Arbeitslohn vor dem Arbeitsgericht Berlin.
Rechtsanwalt Martin - Kanzlei (Zweigstelle) Berlin Marzahn-Hellersdorf
Kanzlei Martin in Berlin - Marzahn (Zweigstelle) - Marzahner Promenade 22 - 12679 Berlin
In der Kanzlei in Berlin werden überwiegend arbeitsrechtliche Mandate bearbeitet. Es geht hier vor allem um die Vertretung von Mandanten aus dem Raum Berlin-Brandenburg in Kündigungsschutzsachen und in Sachen auf das Einklagen von Arbeitslohn.
- Beratung in Arbeitslohnangelegenheiten und Kündigungsschutzsachen
- Klage auf Arbeitslohn (Lohnklage)
- Kündigungsschutzklage
- Erstreiten einer Abfindung (im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses)
- Vertragsgestaltung in Arbeitsrechtssachen
- Klagen vor dem Arbeitsgericht Berlin und den Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
- Arbeitnehmerberatung
- Beratung für Arbeitgeber (z.B. Abwehr von Kündigungsschutzklagen/ Lohnklagen)
- Beratung für Betriebsräte
Zwar kann sich der Arbeitnehmer grundsätzlich vor dem Arbeitsgericht Berlin allein vertreten, allerdings ist zu beachten, dass der normale Arbeitnehmer in eben kein Rechtsanwalt ist und nicht über die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Anwalts verfügt. Die Erhebung einer Klage beim Arbeitsgericht - gerade von Mandanten aus Marzahn und Hellersdorf - wird meist noch vom Arbeitnehmer geschafft, wenn es dann aber zur Güteverhandlung kommt, dann sieht es meist schon etwas schlechter aus. Ein Laie kann nicht einen Rechtsanwalt, welches sich mit dem Arbeitsrecht beschäftigt oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ersetzen.
Kanzlei Berlin Marzahn- Hellersdorf
Weiter ist zu beachten, dass arbeitsrechtliche Mandate der viele Mandanten von enormer Wichtigkeit sind. Es ist nachvollziehbar, dass ein Arbeitnehmer, dem das Arbeitsverhältnis nach langwieriger Beschäftigung gekündigt wurde und der schlechte Aussichten auf eine Einstellung in ähnlicher Position hat, eine bestmögliche Vertretung im Arbeitsrecht in Berlin wünscht. Gerade in solchen Fällen ist nicht nachvollziehbar, dass sich immer noch viele Mandanten vor dem Arbeitsgericht in Berlin selbst vertreten. Gerade nach dem Scheitern der Güteverhandlung werden viele Fehler gemacht. Wenn ich das Gericht einen Kammertermin ansetzt, sind diverse zivilprozessualer Vorschriften zu beachten, die der normale Arbeitnehmer nicht kennt.
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Viele Arbeitnehmer versuchen vor Gericht mit moralischen Argumenten zu punkten, was aber keinen Sinn macht. Gerade in arbeitsrechtlichen Sachen sind eben - wie oben bereits ausgeführt - viele zivilprozessuale Probleme zu beachten. Es muss genau vorgetragen werden und beim Vortrag ist zu beachten, dass entsprechende Beweisangebote gemacht werden.
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