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Wir helfen Ihnen vor allen in Berlin - aber auch deutschlandweit - Ihren Ansprüche auf Lohnzahlung gegenüber Ihren Arbeitgeber durchzusetzen.
Bei der Durchsetzung des Lohnes wählen wir für Ihren Fall die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit zur Geltendmachung des Lohnanspruch aus, wie
Welches Verfahren man auswählt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Wenn zum Beispiel der Lohnbescheinigung noch aussteht, dann kann eine außergerichtliche Aufforderung Sinn machen, genauso, wenn der Arbeitnehmer nicht gleich die Konfrontation mit der Arbeitgeber vor Gericht suchen möchte. Die meisten Rechtsschutzversicherer erwarten, dass - vor der Klage auf Arbeitslohn - der Arbeitgeber wenigstens 1 x vom Anwalt außergerichtlich zur Lohnzahlung aufgefordert wurde. Ansonsten wird keine Deckungszusage für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht erteilt.
Andererseits müssen aber auch tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen beachtet werden. Wenn diese versäumt werden, weil der Arbeitgeber nicht auf Schreiben reagiert, kann der Lohn nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Lohnansprüche.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
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