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Was ist eine personenbedingte Kündigung?
Die personenbedingte Kündigung hat ihre Ursache in den individuellen Verhältnissen oder Eigenschaften in der Person des Arbeitnehmers. Grund für die personenbedingte Kündigung ist der, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung-gegebenfalls durch Zukunftsprognose-die Fähigkeit oder die Eignung seiner Arbeitsleistung zu erbringen, verloren haben soll. Die personenbedingte Kündigung setzt kein Verschulden voraus. Verschiedenste Gründe können den Arbeitgeber zu einer personenbedingte Kündigung berechtigen.
Wie prüft man eine personenbedingte Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit?
- personenbedingter Kündigungsgrund
- Negative Zukunftsprognose
- keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit
- erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
- Interessenabwägung
Was heißt negative Zukunftsprognose?
Die negative Zukunftsprognose soll dazu dienen, das Arbeitsverhältnis im Hinblick auf zukünftige zu erwartende nachteilige Beeinträchtigung des Arbeitgebers zu untersuchen. Dabei spielen Mutmaßung und pauschale Einschätzungen des Arbeitgebers keine Rolle. Vielmehr ist erforderlich, dass Objektive Tatsachen im einzelnen vorgetragen und gegebenenfalls bewiesen werden, rausgehen sich die aller Wahrscheinlichkeit nach eintretende zukünftige Entwicklung ablesen lässt. Es müssen vor allen Tatsachen vorliegen, aus denen sich mit an Sicherheit als nur Wahrscheinlichkeit zukünftige erhebliche Störung der Erbringung der Arbeitsleistung ergeben.
Was heißt anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit?
Wenn der Arbeitgeber anhand der vorgenommenen Zukunftsprognose die Erwartung zukünftiger Beeinträchtigung festgestellt hat, so muss er weiter prüfen, ob andere mildere Mittel, als die Kündigung zur Verfügung stehen. Ein mildes Mittel der die Verweisung auf einen anderen Arbeitsplatz. Dabei muss der Arbeitgeber auch grundsätzlich dem Arbeitnehmer in anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, wenn dies nach einer Umschulung oder Fortbildungsmaßnahme erst möglich wäre.
Was heißt erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen?
Eine Person bedingte Kündigung werde nicht sozial gerechtfertigt, wenn durch die Kündigung keine betrieblichen Interessen beeinträchtigt wären. Die abstrakte Gefährdung betrieblicher Interessen reicht für die Kündigung keinesfalls aus. Es muss eine konkrete Auswirkung vorliegen. Der hinaus muss diese Beeinträchtigung auch erheblich sein. Von einer Erheblichkeit in der Rechtschreibung ausgegangen worden wenn zum Beispiel ein Arbeitnehmer über einen Zeitraum von vier Jahren nur 75 % der geschuldeten Arbeitsleistung erbrachte.
Was ist eine Interessenabwägung?
am Schluss hat der Arbeitgeber den Strich im Rahmen der Prüfung der Person bedingte Kündigung-eine so genannte Interessenabwägung vorzunehmen. Es sind strenge Maßstäbe diesbezüglich anzulegen. Im Rahmen dieser Interessenabwägung ist die Ursache des Wegfalls der Fähigkeit zu Erbringung der Arbeit vertraglich geschuldeten Leistung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Wenn zum Beispiel für betriebliche Gründe vorliegen, kann dies zu einer für den Arbeitnehmer positiven Interessenabwägung führen. Weiter ist dabei auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie der bisherige Verlauf des Feldes zu berücksichtigen. Weiter sind auch Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers und eine gegebenfalls festgestellte Schwerbehinderung zu berücksichtigen.
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