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Das nachfolgende Muster einer Kündigung des Arbeitgebers in der Probezeit darf zur kommerziellen Nutzung nur mit Zustimmung von Rechtsanwalt Martin (Anwalt in Berlin-Mitte) verwendet werden.
Anmerkungen zur Musterkündigung des Arbeitgebers:
Der Arbeitgeber kann betriebsbedingt kündigen und gleichzeitig diese Kündigung mit einem Angebot für den Arbeitnehmer auf Abfindung versehen.
Vorteil der Kündigung mit Abfindungsangebot für den Arbeitgeber?
Der Vorteil für den Arbeitgeber besteht darin, dass er sich die Kosten eines Kündigungsrechtsstreites ersparen kann.
Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers bei Arbeitgeberkündigun + Abfindungsangebot
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit dieses Angebot anzunehmen und von der Erhebung der Kündigungsschutzklage abzusehen. Erhebt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, ist das Angebot hinfällig.
Die Arbeitgeber sollte sich auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt, der auf das Arbeitsrecht spezialisiert ist, beraten lassen, ob ein solches Angebot sinnvoll ist oder ob man nicht es auf den Kündigungsrechtsstreit ankommen lässt. Immer dann, wenn die Chancen für den Arbeitgeber recht gut sind, dass er den Kündigungsrechtsstreit gewinnen wird, sollte man sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen und nicht einfach ein solches Angebot abgeben. Die gesetzlich von der Höhe her normierte Abfindungssumme (Kündigungsschutzgesetz) entspricht im übrigen der Summe, die die meisten Arbeitsgerichte, so auch das Arbeitsgericht Berlin, in der Güteverhandlung zur Zahlung als Abfindungshöhe vorschlagen.
Musterkündigung
Kündigung
Arbeitnehmer XY
per Übergabe
Sehr geehrter Herr Mustermann (Arbeitnehmer),
hiermit kündige ich – aus betrieblichen Gründen – das zwischen Ihnen und mir bestehende Arbeitsverhältnis, welches durch den Arbeitsvertrag vom …. begründet wurde. Die Kündigung erfolgt aufgrund dringender betrieblichen Erfordernissen nach § 1 Abs. 2 S. 1 Kündigungsschutzgesetz mit ordentlicher Kündigungsfrist zum ……………, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Sie können eine Abfindung beanspruchen, wenn Sie innerhalb der 3-wöchigen Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 Kündigungsschutzgesetzes keine Kündigungsschutzklage erheben. Die Abfindung beträgt gem. § 1a Abs. 2 S. 1 Kündigungsschutzgesetz 0,5 Monatsgehälter für jedes Jahr des Bestehens Ihres Arbeitsverhältnisses.
Ich weise darauf hin, dass Sie zur rechtzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit verpflichtet sind. Dies muss mindestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschehen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitraums zu erfolgen. Versäumen Sie diese Frist, müssen Sie mit einer Sperrfrist bei dem Bezug von Arbeitslosengeld rechnen.
Ort , den …………..
Unterschrift des Arbeitgebers
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