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Die Mindestlöhne sind meist über allgemeinverbindliche Tarifverträge bundesweit geregelt. Von daher gelten Mindestlöhne dann auch in Berlin. Allerding stimmt dies nicht so ganz, denn zum Beispiel im Baubereich gilt der Bundesrahmentarifvertrag Bau mit einen eigenen Mindestlohn für Berlin.
Mindestlohn in Berlin - Tariflöhne Berlin-Brandenburg
Eine der wichtigsten Regelungen im Zusammenhang mit Mindestlohn ist der Bundesrahmentarifvertrag Bau - oder auch kurz BRTV-Bau - genannt. Der Mindestlohn TV - Bau regelt für den Baubereich die Mindestlöhne.
Mindestlöhne im Baubereich - Bundesrahmentarifvertrag Bau
ab 1. September 2009
Lohngruppe 1 Lohngruppe 2
Mindestlohn Ost: € 9,25 -
Mindestlohn West: € 10,80 € 12,90
Mindestlohn Berlin: € 10,80 € 12,75
vom 1. September 2010
Lohngruppe Lohngruppe 2
Mindestlohn Ost: € 9,50 -
Mindestlohn West: € 10,90 € 12,95
Mindestlohn Berlin: € 10,90 € 12,75
ab dem 1. Juli 2011
Lohngruppe Lohngruppe 2
Mindestlohn Ost: € 9,75 -
Mindestlohn West: € 11,00 € 13,00
Mindestlohn Berlin: € 11,00 € 12,85
Mehr Informationen zum Thema “Mindestlohn Bau” erhalten Sie auf der gleichnamigen Seite.
Regelungen in Berlin über die nächsten Jahre
Der Mindestlohn in Berlin ist von daher in den nächsten Jahren im Baubereich fest geregelt. Aber ist gibt zurzeit auch eine Vielzahl von Bestrebungen in anderen Branchen bundesweit Mindestlöhne einzuführen. Von daher ist hier in Sachen Mindestlöhne noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Arbeitsrecht Berlin
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