Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist die vorübergehende Verkürzung der normalen Arbeitszeit. Da die Arbeitszeit des Arbeitnehmers sich durch die Kurzarbeit verringert, wird auch die Entlohnung gekürzt. Normalerweise ist dies nicht so einfach möglich, da der Arbeitgeber allein das sog. Betriebsrisiko trägt. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Arbeit da ist; er muss den Arbeitnehmer beschäftigen. Kann er dies nicht, dann muss er trotzdem den vollen Lohn zahlen. Dies gilt auch bei einer Verkürzung der Arbeitszeit. Dies ist der Grundsatz und die gesetzliche Kurzarbeit ist eine Ausnahme davon. Der Gesetzgeber hat sich für diese - zeitlich für den Arbeitgeber befristete Maßnahme entschieden, um den Arbeitgeber in schweren wirtschaftlichen Zeiten kurzfristig zu entlasten.
Wer ordnet die Kurzarbeit an?
Der Arbeitgeber ist im Normalfall nicht berechtigt, einseitig Kurzarbeit anzuordnen. Hierfür muss eine gesetzliche Regelung vorliegen, wie zum Beispiel eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag. Der Arbeitgeber kann aber auch Kurzarbeit mit Zustimmung der Arbeitnehmer anordnen. Wichtig ist auch, dass der Betriebsrat der Einführung der Kurzarbeit grundsätzlich zustimmen muss.
Wie wird die Kurzarbeit besteuert?
Das Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich steuerfrei wird jedoch durch eine Veranlagung zur Einkommensteuer dem Progressionsvorbehalt unterworfen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber z.B. das Kurzarbeitergeld der Arbeitsagentur auszahlt. Freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers sind aber steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
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