Sozialauswahl

Arbeitsrecht

Impressum

Kündigung Berlin

Kündigungsschutz Berlin

Anwalt Arbeitsrecht Berlin

RA A. Martin


Neue Adresse in Wilmersdorf!

 Berlin-Wilmersdorf

(Zweigstelle)

Kurfrüstendamm 190-192

10707 Berlin

Tel.: 030 74 92 16 55
Fax: 030 74 92 3818

E-mail: info@anwalt-martin.de

Steuernummer: 074/247/02409

Kanzlei Löcknitz

Chausseestr. 79
D-17321 Löcknitz

Tel. 0049 39754 52884
Fax. 0049 39754 52885   

e-mail: info@anwalt-martin.de
 

Kanzlei Stettin

al. Wojska Polskiego 31/3
PL-70-470 Szczecin

Tel. 0048 91 885 80 14 oder         .0048918142500

Fax.004891 814 25 04  
E-mail: polska@anwalt-martin.de

Kündigung und Sozialauswahl

Sozialauswahl und Kündigungsschutzgesetz

Die Sozialauswahl wird beim Kündigungsschutz häufig falsch vom Arbeitgeber vorgenommen. Häufig findet auch gar keine Sozialauswahl statt.

betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl

Im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes spielt die Sozialauwahl nur bei der betriebsbedingten Kündigung eine Rolle. Bei den anderen beiden Kündigungsarten des Kündigungsschutzgesetzes, der verhaltensbedingten und der personenbedingten Kündigung, muss grundsätzlich keine Sozialauwahl vorgenommen werden.

Will der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer kündigen und findet auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, dann muss der Arbeitgeber vor der Kündigung eine sog. Sozialauswahl vornehmen.

Die Sozialauswahl findet nach folgenden Kriterien ab:

  • Alter des Arbeitnehmers
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Unterhaltspflichten
  • Behinderungen

Die Abwägung (Sozialauswahl) erfolgt unter den vergleichbaren Arbeitnehmern des Betriebes. Vergleichbar sind die Arbeitnehmer, die austauschbar sind. Eine Vergleichbarkeit ist dann zu verneinen, wenn eine Änderung des Arbeitsvertrags hinsichtlich wesentlicher Arbeitsbedingungen (z. B. bei der Dauer der Arbeitszeit) notwendig ist.In der Praxis hat sich ein Punktesystem bewährt.

 

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin

Nimmt der Arbeitgeber die Sozialauswahl nicht richtig vor, dann sind die Chancen des Arbeitnehmers sehr gut den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen.

[Start] [News] [Muster] [Urteile] [Kanzlei] [Arbeitsrecht] [Kündigung] [Anwalt und Kündigung] [Rechtsberatung] [Abfindung] [Kündigungsfristen] [Fristen II] [ordentlich und außerordentlich] [fristlos kündigen] [Sozialauswahl] [Insolvenz] [Freistellung] [Kuendigungsarten] [Verdachtskündigung] [Probezeit] [Verspätung] [Arbeitnehmerkuendigung] [verhaltensbedingte-Kuendigung] [Kündigungsschutz] [Arbeitslohn] [Urlaub] [Überstunden] [Abfindung] [Arbeitspapiere] [Aufhebungsvertrag]

für Arbeitgeber

für Arbeitnehmer

für Betriebsräte

Neuigkeiten Arbeitsrecht Berlin- BLOG

Arbeitsrechts Blog

Top - Themen

Arbeitsrecht Berlin

Kündigungsschutz

Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzgesetz

Abfindung Berlin

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin

Arbeitslohn Berlin einklagen