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Zahlt der Arbeitgeber nicht, so muss sich der Arbeitnehmer entscheiden, ob er nun noch länger auf den Lohn wartet oder den Arbeitslohn vor dem Arbeitsgericht, z.B. in Berlin, über einen Rechtsanwalt, der sich mit Arbeitsrecht beschäftigt, einklagt.
Wir klagen Ihren Arbeitslohn ein!
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Arbeitslohnansprüchen gegenüber Ihren Arbeitgeber schnell und unbürokratisch.
Wir machen für Arbeitnehmer im Raum Berlin die Arbeitslohnansprüche kurzrfristig vor dem Arbeitsgericht Berlin geltend. In der Regel ist hierfür noch nicht einmal ein Besprechungstermin vor Ort erforderlich (diesen können aber natürlich trotzdem vereinbaren), sofern die Lohnanspruch eindeutig ist.
Sie können uns die Unterlagen per E-Mail oder per Fax übesenden und wir klagen den Lohn dann in der Regel innerhalb kurzer Zeit (1 bis 2 Tage/ häufig sogar noch am gleichen Tag) vor dem Arbeitsgericht in Berlin ein.
Folgende Unterlagen benötigen wir zur Geltendmachung des Lohnes vor dem Arbeitsgericht Berlin:
- Daten und Anschrift des Abeitgebers/ Ihre Anschrift
- Arbeitsvertrag
- Lohnbescheinigungen (falls vorhanden)
- Mahnung (falls vorhanden)
- Informationen über den ausstehenden Arbeitslohn (welcher Lohn, in welcher Höhe steht aus)
- Schadennummer der Rechtsschutzversicherung / PKH-Unterlagen
Sofern die Unterlagen vorliegen, wird kurzfristig Klage erhoben. Die Sache kann schnell und unbürokratisch telefonisch besprochen werden.
Diese Vorgehensweise eignet sich für einfach gelagerte Fälle. Sofern der Lohnanspruch streitig ist, sollte immer eine Beratung vor Ort in Anspruch genommen werden.
Weitere Fragen unter:
Tel: 030 74 92 1655
Weiter finden Sie nun nachfolgend allgemeine Informationen zur Lohnklage im Arbeitsrecht:
Lohnklage im Arbeitsrecht
Die Lohnklage kommt von vornherein dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber bereits angekündigt hat, dass er den Lohn nicht zahlen will oder auch in Zukunft nicht zahlen kann. Dann bleibt dem Arbeitnehmer nur der Gang zum Arbeitsgericht.
Klage auf Arbeitslohn
Steht der Lohn aus und zahlt der Arbeitgeber regelmäßig zu spät, muss sich der Arbeitnehmer ebenfalls entscheiden, ob er sich dies weiter gefallen lässt oder ein Zeichen setzt und den Lohnanspruch gerichtliche geltend macht. Wichtig ist hierbei, dass die Einforderung des Arbeitslohnes so schnell, wie möglich geschehen sollten.
Zu den einzelnen Varianten finden finden Sie unter diesen Stichpunkt - Arbeitslohn.
Weitere Informationen finden Sie auch hier “Lohnklage”
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
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