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Zahlt der Arbeitgeber nicht, so muss sich der Arbeitnehmer entscheiden, ob er nun noch länger auf den Lohn wartet oder den Arbeitslohn vor dem Arbeitsgericht, z.B. in Berlin, über einen Rechtsanwalt, der sich mit Arbeitsrecht beschäftigt, einklagt.
Lohnklage im Arbeitsrecht
Die Lohnklage kommt von vornherein dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber bereits angekündigt hat, dass er den Lohn nicht zahlen will oder auch in Zukunft nicht zahlen kann. Dann bleibt dem Arbeitnehmer nur der Gang zum Arbeitsgericht.
Klage auf Arbeitslohn
Steht der Lohn aus und zahlt der Arbeitgeber regelmäßig zu spät, muss sich der Arbeitnehmer ebenfalls entscheiden, ob er sich dies weiter gefallen lässt oder ein Zeichen setzt und den Lohnanspruch gerichtliche geltend macht. Wichtig ist hierbei, dass die Einforderung des Arbeitslohnes so schnell, wie möglich geschehen sollten.
Zu den einzelnen Varianten finden finden Sie unter diesen Stichpunkt - Arbeitslohn.
Weitere Informationen finden Sie auch hier “Lohnklage”
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
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