Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Insolvenzgeld wird als Lohnersatzleistung für den nicht gezahlten Arbeitslohn durch den Arbeitgeber der letzten 3 Monate gezahlt.
Das Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.
Insolvenzgeld bekommt man dann, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht gezahlt hat und dieser Insolvenz angemeldet hat oder der Betrieb faktisch stillgelegt ist. Dies gilt auch für ausländische Insolvenzereignisse.
Das Insolvenzgeld wird maximal für den Zeitraum der letzten 3 Monate ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt. Voraussetzung ist natürlich, dass der Arbeitgeber keinen Lohn für diesen Zeitraum gezahlt hat. Wenn der Arbeitnehmer schon zuvor aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, dann wird der 3-Monatszeitraum vom Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechnet.
Nur Arbeitnehmer erhalten Insolvenzgeld.
Das Insolvenzgeld muss beantragt werden. Wird es vom Arbeitnehmer nicht beantragt, dann bekommt dieser kein Geld von der Agentur für Arbeit.
Ja, die Frist beträgt 2 Monate ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Er kann dann innerhalb von 2 Monaten ab Kenntnis den Antrag stellen, muss aber darlegen, weshalb er nichts vom Insolvenzereignis wusste.
Die BfA zahlt nur den Nettolohn.
Nein, dies ist nicht egal. Ist der Lohn verfallen oder verjährt, dann besteht kein Anspruch auf Zahlung von Insolvenzgeld! Der Arbeitnehmer muss hier also die Ausschlussfristen beachten (siehe BRTV-Bau).
Arbeitsrecht Berlin
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