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Insolvenzgeld Berlin

Was ist Insolvenzgeld?

Wer zahlt das Insolvenzgeld?

Wann bekommt man Insolvenzgeld?

Für welche Zeiten wird das Insolvenzgeld gezahlt?

Wer erhält Insolvenzgeld?

Muss das Insolenzgeld beantragt werden?

Gibt es eine Frist für die Beantragung des Insolvenzgeldes?

Was gilt beim Versäumen der Antragsfrist?

Was zahlt die Bundesagentur für Arbeit genau?

Was gilt, wenn der Arbeitslohnanspruch verjährt oder verfallen ist?

 

Was ist Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Insolvenzgeld wird als Lohnersatzleistung für den nicht gezahlten Arbeitslohn durch den Arbeitgeber der letzten 3 Monate gezahlt.

Wer zahlt das Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.

Wann bekommt man Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld bekommt man dann, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht gezahlt hat und dieser Insolvenz angemeldet hat oder der Betrieb faktisch stillgelegt ist. Dies gilt auch für ausländische Insolvenzereignisse.

Für welchen Zeitraum wird das Insolvenzgeld gezahlt?

Das Insolvenzgeld wird maximal für den Zeitraum der letzten 3 Monate ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt. Voraussetzung ist natürlich, dass der Arbeitgeber keinen Lohn für diesen Zeitraum gezahlt hat. Wenn der Arbeitnehmer schon zuvor aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, dann wird der 3-Monatszeitraum vom Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechnet.

Wer erhält Insolvenzgeld?

Nur Arbeitnehmer erhalten Insolvenzgeld.

Muss das Insolvenzgeld beantragt werden oder wird es automatisch gewährt?

Das Insolvenzgeld muss beantragt werden. Wird es vom Arbeitnehmer nicht beantragt, dann bekommt dieser kein Geld von der Agentur für Arbeit.

Gibt es eine Frist für die Beantragung des Insolvenzgeldes?

Ja, die Frist beträgt 2 Monate ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Was ist, wenn der Arbeitnehmer diese Frist aus Unkenntnis vom Insolvenzereignis versäumt hat?

Er kann dann innerhalb von 2 Monaten ab Kenntnis den Antrag stellen, muss aber darlegen, weshalb er nichts vom Insolvenzereignis wusste.

Was wird von der Bundesangentur für Arbeit gezahlt?

Die BfA zahlt nur den Nettolohn.

Ist für die Zahlung des Insolvenzgeldes egal, ob der Arbeitslohn verfallen oder verjährt ist?

Nein, dies ist nicht egal. Ist der Lohn verfallen oder verjährt, dann besteht kein Anspruch auf Zahlung von Insolvenzgeld! Der Arbeitnehmer muss hier also die Ausschlussfristen beachten (siehe BRTV-Bau).

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