fristlos kündigen

Arbeitsrecht

Impressum

Kündigung Berlin

Kündigungsschutz Berlin

für Arbeitgeber

für Arbeitnehmer

für Betriebsräte

Neuigkeiten Arbeitsrecht Berlin- BLOG

Arbeitsrechts Blog

Anwalt Arbeitsrecht Berlin

RA A. Martin


Neue Adresse in Wilmersdorf!

 Berlin-Wilmersdorf

(Zweigstelle)

Kurfrüstendamm 190-192

10707 Berlin

Tel.: 030 74 92 16 55
Fax: 030 74 92 3818

E-mail: info@anwalt-martin.de

Steuernummer: 074/247/02409

Kanzlei Löcknitz

Chausseestr. 79
D-17321 Löcknitz

Tel. 0049 39754 52884
Fax. 0049 39754 52885   

e-mail: info@anwalt-martin.de
 

Kanzlei Stettin

al. Wojska Polskiego 31/3
PL-70-470 Szczecin

Tel. 0048 91 885 80 14 oder         .0048918142500

Fax.004891 814 25 04  
E-mail: polska@anwalt-martin.de

Fristlose Kündigung in Berlin

fristlose = außerordentliche Kündigung?

Häufig wird die fristlose und die außerordentliche Kündigung in einem Atemzug genannt. Dies ist auch nicht falsch, da eine außerordentliche Kündigung meistens fristlos erklärt wird. Aber nicht jede außerordentliche Kündigung muss auch eine fristlose Kündigung sein. Es ist möglich, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer außerordentlich kündigt - da er einen außerordentlichen Kündigungsgrund hat - und die Kündigung aber nicht fristlos erklärt, sondern mit einer “Auslauffrist”.

fristlose Kündigung in Berlin

Eine fristlose Kündigung in Berlin wird nach den gleichen Grundsätzen beurteilt, wie eine Kündigung in einen anderen Bundesland. Zu beachten ist aber, dass in Berlin der Fall natürlich vor dem Arbeitsgericht Berlin oder vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg landen wird. Die Rechtsprechung der Berliner Arbeitsgerichte ist von daher schon zu beachten.

fristlos und außerordentlich kündigen

Von daher beschreibt das Wort fristlos nur, zu welchen Zeitpunkt die Kündigung wirksam werden soll und dass hier keine Kündigungsfrist vom Arbeitgeber beachtet wird (Frage: Wann wird die Kündigung wirksam).

Das Wort außerordentlich hat nichts mit einer Frist zu tun, sondern beschreibt nur eine Kündigung, die eben keine ordentliche Kündigung ist, sondern der ein außerordentlicher Kündigungsgrund zu Grunde liegt (Frage: Liegt eine normale oder außerordentliche Kündigung vor?).

richtig fristlos kündigen

Unabhängig von der obigen “feinen Unterscheidung” wird eben häufig außerordentlich und fristlos gekündigt. Wenn man richtig kündigen will und z.B. einen außerordentlichen Kündigungsgrund hat (z.B. der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber bestohlen oder der Arbeitgeber bezahlt den Arbeitslohn nicht).

Wenn der Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmer im obigen Fall das Arbeitsverhältnis sofort beenden will, dann schreibt er:

Hiermit kündige ich Ihnen, dass zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis aus außerordentlichen Grund fristlos!”

Rechtsanwalt A. Martin - Arbeitsrecht Berlin

 

[Start] [News] [Muster] [Urteile] [Kanzlei] [Arbeitsrecht] [Kündigung] [Anwalt und Kündigung] [Rechtsberatung] [Abfindung] [Kündigungsfristen] [Fristen II] [ordentlich und außerordentlich] [fristlos kündigen] [Sozialauswahl] [Insolvenz] [Freistellung] [Kuendigungsarten] [Verdachtskündigung] [Probezeit] [Verspätung] [Arbeitnehmerkuendigung] [verhaltensbedingte-Kuendigung] [Kündigungsschutz] [Arbeitslohn] [Urlaub] [Überstunden] [Abfindung] [Arbeitspapiere] [Aufhebungsvertrag]

Top - Themen

Arbeitsrecht Berlin

Kündigungsschutz

Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzgesetz

Abfindung Berlin

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin

Arbeitslohn Berlin einklagen