fristlose = außerordentliche Kündigung?
Häufig wird die fristlose und die außerordentliche Kündigung in einem Atemzug genannt. Dies ist auch nicht falsch, da eine außerordentliche Kündigung meistens fristlos erklärt wird. Aber nicht jede außerordentliche Kündigung muss auch eine fristlose Kündigung sein. Es ist möglich, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer außerordentlich kündigt - da er einen außerordentlichen Kündigungsgrund hat - und die Kündigung aber nicht fristlos erklärt, sondern mit einer “Auslauffrist”.
fristlose Kündigung in Berlin
Eine fristlose Kündigung in Berlin wird nach den gleichen Grundsätzen beurteilt, wie eine Kündigung in einen anderen Bundesland. Zu beachten ist aber, dass in Berlin der Fall natürlich vor dem Arbeitsgericht Berlin oder vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg landen wird. Die Rechtsprechung der Berliner Arbeitsgerichte ist von daher schon zu beachten.
fristlos und außerordentlich kündigen
Von daher beschreibt das Wort fristlos nur, zu welchen Zeitpunkt die Kündigung wirksam werden soll und dass hier keine Kündigungsfrist vom Arbeitgeber beachtet wird (Frage: Wann wird die Kündigung wirksam).
Das Wort außerordentlich hat nichts mit einer Frist zu tun, sondern beschreibt nur eine Kündigung, die eben keine ordentliche Kündigung ist, sondern der ein außerordentlicher Kündigungsgrund zu Grunde liegt (Frage: Liegt eine normale oder außerordentliche Kündigung vor?).
richtig fristlos kündigen
Unabhängig von der obigen “feinen Unterscheidung” wird eben häufig außerordentlich und fristlos gekündigt. Wenn man richtig kündigen will und z.B. einen außerordentlichen Kündigungsgrund hat (z.B. der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber bestohlen oder der Arbeitgeber bezahlt den Arbeitslohn nicht).
Wenn der Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmer im obigen Fall das Arbeitsverhältnis sofort beenden will, dann schreibt er:
“Hiermit kündige ich Ihnen, dass zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis aus außerordentlichen Grund fristlos!”
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