Muss die Entfristungsklage zum Arbeitsgericht Berlin über einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht/ Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin erhoben werden?
Eine Entfristungsklage ist eine Klage des Arbeitnehmers, der sich gegen eine Befristung des Arbeitsvertrages wendet.
Wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag schließen, stellt sich häufig die Frage, ob die Befristung tatsächlich rechtmäßig ist. Dies richtet sich nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz. Der Arbeitgeber möchte durch die Befristung des Arbeisvertrages häufig erreichen, dass das Kündigungsschutzgesetz umgangen wird und der Arbeitnehmer sich nicht nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses wehren kann. Durch die Befristung endet das Arbeitsverhältnis nämlich - ohne das es einer Kündigung bedarf - zum Befristungsende.
Kündigungsschutz und Entfristungsklage
Der Arbeitnehmer kann den Kündigungsschutz, den ihm das Kündigungsschutzgesetz schon nach 6 monatige Wartzeit gewehren würde (wenn mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb regelmäßig beschäftigt sind), nicht ausnutzen, da das Arbeitsverhältnis ja nicht vom Arbeitgeber gekündigt werden muss, um zu enden. Aus dieser Situation kommt der Arbeitnehmer nur heraus, wenn er sich gegen die Befristung wehrt und feststellen lässt, dass diese Befristung unrechtmäßig und damit unwirksam ist. Das Mittel hierzu ist die Entfristungsklage.
Die Entfristungsklage ist fristgebunden. Die Klage auf Entfristung muss innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab dem Ablauf der Befristung des befristeten Arbeitsvertrages erhoben werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und muss unbedingt vom Arbeitnehmer gewahrt werden. Bei Versäumung der Frist ist eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Befristung nicht mehr möglich.
Nur in absoluten Ausnahmefällen ist eine sog. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand möglich.
Die Entfristungsklage ist beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Hat der Arbeitgeber seinen Geschäftssitz in Berlin, so ist in der Regel das Arbeitsgericht Berlin für die Klage örtlich zuständig. Die Frist ist gewahrt, wenn die Klage am letzten Tag der Frist eingegangen ist.
Daneben wäre auch eine Klage am Erfüllungsort der Arbeitsleistung möglich. Der Erfüllungsort ist der Ort, wo die Arbeitsleistung vertragsgemäß zu erbringen ist. Es kann zum Beispiel sein, dass der Arbeitgeber seinen Geschäftssitz in Dresden hat, aber der Arbeitnehmer fast ausschließlich in Hamburg tätig ist. In diesem Fall
Muss die Entfristungsklage zum Arbeitsgericht Berlin über einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht/ Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin erhoben werden?
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