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Der Aufhebungsvertrag in Berlin kommt in der Praxis häufig vor. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann aber für den Arbeitnehmer gefährlich sein. Es kann hier eine Sperre vom Arbeitsamt drohen. Dieses Risiko darf nicht unterschätzt werden. Genau genommen schauen gerade die Berliner Arbeitsämter genau hin. Die Sperre beim Abschluss eines Arbeitsvertrages und anschließender Arbeitslosigkeit ist nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall. Von daher ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt, der sich auf das Arbeitsrecht in Berlin spezialisiert hat, dringend erforderlich.
Wie oben bereits unter dem Punkt “Aufhebungsvertrag Berlin” ausgeführt wurde, ist die Sperre der Berliner Arbeitsämter der Hauptproblem beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Warum gibt es eine Sperre vom Arbeitsamt in Berlin?
Der Grund für die Sperre ist der, dass sich der Arbeitnehmer, der einen Aufhebungsvertrag abschließt, freiwillig auf seinen Arbeitsplatz verzichtet und damit vorsätzlich seine Arbeitslosigkeit herbeiführt.
Da eine Sperre droht, stellt sich die Frage, was man als Arbeitnehmer tun kann.
Was bringt eine Beratung durch einen Rechtsanwalt in Berlin beim Thema Abfindung?
Ein auf das Arbeisrecht in Berlin spezialisierter Anwalt kann Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, die eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit Zahlung einer angemessenen Abfindung und ohne Sperre ermöglichen.
Aufhebungsvertrag Berlin
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