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Eine wichtige Frage für Arbeitnehmer ist die, wie eine Arbeitsgerichtsprozess zu finanzieren ist.
Finanzierung über eine Rechtschutzversicherung im Arbeitsrecht
Gerade Streitfälle wegen einer ausgesprochenen Kündigung (Kündigungsschutzklage) des Arbeitgebers oder Lohnklagen haben einen hohen Streitwert. Bei einer Kündigungsschutzklage ist der Streitwert - im Normalfall - das 3-fache Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers. Aus dem Streitwert berechnet sich die Höhe der Anwaltsgebühren. Im Normalfall entstehen im Arbeitsgerichtsprozess 2 - bei einer Einigung - 3 Gebühren für den eingeschalteten Rechtsanwalt.
Rechtsschutz im Arbeitsrecht
Die Finanzierung des Arbeitsgerichtprozesses über eine Rechtsschutzversicherung ist eine Möglichkeit, eine andere - etwas umständlichere Möglichkeit - ist die Finanzierung über Prozesskostenhilfe.
Voraussetzungen für den Eintritt der Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht ist im Normalfall, dass der Arbeitnehmer vor dem Rechtschutzfall (also vor der Kündigung und dem ausstehenden Arbeitslohn) eine Rechtsschutzversicherung, die das Arbeitsrecht abdeckt, abgeschlossen hat.
Zu beachen ist weiter, dass im Normalfall eine Wartezeit von mehrere Monaten (meist 3 Monate) nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung besteht. Dies dient dazu zu verhindern, dass man beim Anbahnen eines arbeitsrechtlichen Problems eine Rechtsschutzpolice abschließt und dann die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt.
Weiter ist zu beachten, dass der Versicherungsnehmer nicht im Rückstand mit der Versicherungsprämie gerät.
Arbeitsrecht Berlin Marzahn-Hellersdorf - Anwalt Martin
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