Mahnverfahren

Arbeitsrecht

Impressum

Kündigung Berlin

Kündigungsschutz Berlin

Anwalt Arbeitsrecht Berlin

RA A. Martin


Neue Adresse in Wilmersdorf!

 Berlin-Wilmersdorf

(Zweigstelle)

Kurfrüstendamm 190-192

10707 Berlin

Tel.: 030 74 92 16 55
Fax: 030 74 92 3818

E-mail: info@anwalt-martin.de

Steuernummer: 074/247/02409

Kanzlei Löcknitz

Chausseestr. 79
D-17321 Löcknitz

Tel. 0049 39754 52884
Fax. 0049 39754 52885   

e-mail: info@anwalt-martin.de
 

Kanzlei Stettin

al. Wojska Polskiego 31/3
PL-70-470 Szczecin

Tel. 0048 91 885 80 14 oder         .0048918142500

Fax.004891 814 25 04  
E-mail: polska@anwalt-martin.de

arbeitsrechtliches Mahnverfahren

Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren kann eine Alternative zur Lohnklage sein. Arbeitnehmer haben häufig das Problem, dass der Arbeitgeber den Arbeitslohn - entweder nicht - oder nicht rechtzeitig zahlt. Dann stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer den Lohn per Lohnklage einklagen soll oder besser das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren betreibt.

Mahnverfahren im Arbeitsrecht - anwendbare Vorschriften

Für das Mahnverfahren im Arbeitsrecht finden zu großen Teilen die Vorschriften über das zivilrechtliche Mahnverfahren Anwendung (ZPO), die aber durch das Arbeitsgerichtsgesetz modifiziert werden. Von daher gibt es einige Unterschiede zwischen dem zivilrechtlichen Mahnverfahren und den arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren.

Unterschiede zwischen dem arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren und dem zivilrechtlichen

Wie bereits ausgeführt, gibt es einige Unterschiede. Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren ist nicht beim Amtsgericht durchzuführen, sondern beim Arbeitsgericht. Anders als beim zivilrechtlichen Verfahren beträgt die Widerspruchsfrist nur 1 Woche und nicht 2 Wochen, wie beim normalen Mahnverfahren. Der Widerspruch ist innerhalb von 2 Wochen zu begründen und das Gericht setzt dann einen Kammertermin an. Es besteht kein Anwaltszwang vor dem Arbeitsgericht, man sollte sich aber dennoch von einen Rechtsanwalt vertreten lassen --> mehr Informationen unter Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin.

Mahnverfahren und Praxis

Das Mahnverfahren im Arbeitsrecht kommt in der Praxis nicht sehr häufig vor. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Arbeitsgericht relativ schnell bei Einreichung einer Lohnklage einen Gütetermin ansetzen. Erscheint die Gegenseite nicht, dass ergeht ein Versäumnisurteil, aus dem man schon vollstrecken kann. Häufig ist man damit schneller als mit dem Mahnverfahren.

 

 

[Start] [News] [Muster] [Urteile] [Kanzlei] [Kanzlei in Berlin-Mitte] [Kanzlei Marzahn] [Kanzlei City-West] [Vertretung bei Kündigungen] [Vertretung vor dem Arbeitsgericht] [Mahnverfahren] [Kosten] [wichtige Adressen] [Arbeitgebervertretung] [Arbeitsrecht] [Kündigung] [Kündigungsschutz] [Arbeitslohn] [Urlaub] [Überstunden] [Abfindung] [Arbeitspapiere] [Aufhebungsvertrag]

für Arbeitgeber

für Arbeitnehmer

für Betriebsräte

Neuigkeiten Arbeitsrecht Berlin- BLOG

Arbeitsrechts Blog