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Warum den Arbeitslohn einklagen, wenn man doch den Lohn auch per arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren geltend machen kann?
Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren - ist im Gegenseite zum zivilrechtlichen Mahnverfahren- nicht sehr populär. Dies hängt damit zusammen, dass die formellen Anforderungen recht hoch sind.
Ein Zeitvorsprung ist meist auch nicht zu erkennen. Das arbeitsrechtliche Mahnverfahren kann sogar problematisch sein, wenn nämlich der Mahnbescheid -aufgrund formeller Fehler - nicht sofort (die Juristen benutzen hier den Begriff “demnächst”) zugestellt wird. Dann können zum Beispiel die Ansprüche auf Arbeitslohn bereits verfallen sein.
Im Enddefekt ist das arbeitsrechtliche Mahnverfahren zwar eine theoretische Möglichkeit, welche aber auch von auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte - z.B. in Berlin - kaum genutzt wird.
Die Lohnklage auf Arbeitslohn kann man ebenfalls innerhalb kurzer Zeit erheben. Meist wird auch kurzfristig ein Termin vor dem Arbeitsgericht Berlin bzw. vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg anberaumt.
Aber trotzdem kann das Mahnverfahren auf Zahlung des Arbeitslohnes durchaus Sinn machen. Dies gilt zumeust dann, wenn keine Fristen zu wahren sind und man weiß, dass das zuständige Gericht das Mahnverfahren auf Arbeitslohn schneller betreibt als ein Gerichtsverfahren, welches über eine Klage auf Arbeitslohn läuft.
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