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Das Arbeitsgericht in Berlin ist unter anderem für folgende Streitigkeiten verantwortlich und zuständig:
Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über:
Örtliche Zuständigkeit heißt, dass die Frage beantwortet wird, wann man gerade vor dem Arbeitsgericht Berlin Klage erheben kann. Selbst wenn eine der obigen Voraussetzungen - diese betreffen die sachliche Zuständigkeit - vorliegt, muss für eine Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht Berlin noch dessen örtliche Zuständigkeit gegeben sein, da es ansonsten nicht zur weiteren Bearbeitung des Falles vor dem Arbeitsgericht kommt, vielmehr wird das Arbeitsgericht Berlin darauf hinweisen, dass es nicht örtlich zuständig ist und anregen einen Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Arbeitsgericht zu stellen.
Das Arbeitsgericht Berlin ist in folgenden Fällen örtlich zuständig, wenn
- der Beklagte - also der Arbeitgeber - in Berlin wohnt
- der Beklagte in Berlin seinen Sitz oder Niederlassung hat und wenn das Arbeitsverhältnis Bezug zur Niederlassung hat
- die streitige Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis in Berlin zu erfüllen ist.
In den obigen Fällen kann dann die Klage vor dem Arbeitsgericht Berlin erhoben werden.
Vor den Arbeitsgerichten besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Faktisch heißt dies, dass sich der Arbeitnehmer vor dem Gericht selbst vertreten kann. Ob die Vertretung sinnvoll ist oder man nicht doch besser einen Rechtsanwalt einschaltet, ist eine andere Frage.
Grundsätzlich kann sich der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht in Berlin selbst vertreten. Ein muss keinen Anwalt beauftragen, der die Vertretung übernimmt. Sofern der Arbeitnehmer in Berlin seinen Arbeitslohn einklagen möchte, muss er einige Besonderheiten beachten. Ich verweise hier auf die Seite “Arbeitslohn Berlin”. Die Klage auf Arbeitslohn kann zwar zu Protokoll des Arbeitsgerichtes gegeben werden, allerdings ersetzt dies keine vernünftige anwaltliche Klage. Es sind aber Situationen denkbar, vor allen wenn der Arbeitnehmer keine Möglichkeit der Finanzierung des Arbeitsgerichtsprozesses hat, in denen er wohl keinen Rechtsanwalt beauftragen kann und selbst klagen muss. Dann sollte zur Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts Berlin gehen und dort die Klage zu Protokoll geben. Die Mitarbeiter vor Ort helfen dem Arbeitnehmer dort. Unterlagen sollte der Arbeitnehmer aber auf jeden Fall mitnehmen.
Arbeitsgericht Berlin Magdeburger Platz 1 10785 Berlin
Tel.: (030) 90171-0
Fax: (030) 90171-222
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