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Wir vertreten in arbeitsrechtlichen Mandanten nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber. Die Vertretung von Arbeitgebern im Arbeitsrecht erfolgt abgestimmt auf deren Bedürfnisse.
In folgenden arbeitsrechtlichen Mandanten vertreten wir Arbeitgeber im Raum Berlin, aber auch deutschlandweit:
- Arbeitgeberkündigungen/ Vorbereitung von Kündigungserklärungen
- Beratung bei Abmahnungen des Arbeitnehmers
- Beratung in Bezug auf Sozialauswahl und Rechtmäßigkeit von Kündigungen
- Kündigungsfristen
- Prüfung von Lohnansprüchen
- Abwehr von Lohnklagen des Arbeitnehmers
- Vertretung bei Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers
- Gestaltung von Aufhebungsverträgen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Beratung in Sachen Abfindung des Arbeitnehmers
- Prüfung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen, wie Urlaub, Lohn, Aufhebungsverträgen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht Berlin , dem Landesarbeitsgericht Berlin (und deutschlandweit)
Die Vertretung von Arbeitgebern in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erfordert Verständnis in Hinblick auf betriebwirtschaftliche Belange und Notwendigkeiten.
Wir beraten Sie gern!
Tel: 030 74 92 16 55
Arbeitgebervertretung im Raum Berlin/ Brandenburg und deutschlandweit
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