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Abmahnung Berlin

Abmahnung erhalten?

Viele Abmahnungen sind fehlerhaft. Die Abmahnung bereitet häufig eine Kündigung vor. Der Arbeitgeber sucht nach einer Möglichkeit das Arbeitsverhältnis zu beenden. Da auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz (6 Monate Betriebszugehörigkeit und mehr als 10 Arbeitnehmer) Anwendung findet und der Arbeitgeber nicht betriebsbedingt kündigen will (Stichwort: Sozialauswahl), wird versucht den Arbeitnehmer über eine verhaltensbedingte Kündigung zu entlassen. Eine Abmahnung ist immer ein Signal des Arbeitgebers, welches man richtig deuten sollte.

Abmahnung - Botschaft verstehen!

Zunächst sollte man die Botschaft verstehen, die hinter vielen (nicht allen) Abmahnungen steht. Der Arbeitgeber ist zum Zeitpunkt der Erteilung der Abmahnung meist schon entschlossen das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Er kann dies nur nicht, da im Normalfall - vor der Kündigung - der Arbeitnehmer abgemahnt werden soll. Natürlich soll nicht von vornherein unterstellt werden, dass die meisten Abmahnungen zu Unrecht erteilt werden. Auffällig ist aber, dass die Abmahnungen in Zeiten der Wirtschaftskrise zugenommen haben. Woran mag dies wohl liegen?

Wann kann man abmahnen?

Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer abmahnen, wenn dieser gegen seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis verstößt.

Beispiele:

  • Zuspätkommen
  • Schlechtleistung (schwieriges Gebiet für den Arbeitgeber)
  • Beleidigung von Kollegen/ Arbeitgeber (in schweren Fällen sofortige Kündigung möglich)
  • Internetnutzung für Privatzwecke
  • Telefonnutzung für Privatzwecke
  • Nichteinhaltung von Weisungen des Arbeitgebers
  • Rauchen bei Rauchverbot
  • Alkohol / Drogen während der Arbeitszeit

Fast alle Fälle, die oben aufgeführt sind, könnnen im Einzelfall bei schwerer Verfehlung auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Muster einer arbeitsrechtlichen Abmahnung:

Ein Muster einer Abmahnung finden Sie hier.

Konsequenzen einer fehlerhaften Abmahnung für den Arbeitgeber:

Als Arbeitgeber sollte man hier keine Fehler machen. Das Schlimmste was dem Arbeitgeber bei einer Abmahnung passieren kann, ist dass diese aus formalen oder inhaltlichen Gründen unwirksam ist. Wenn dann eine verhaltensbedingte Kündigung beim nächsten Fehlverhalten des Arbeitnehmers ausgesprochen wird, dann ist meist die Kündigung unwirksam. Der Arbeitgeber wird dann den Kündigungsschutzprozess gegen den Arbeitnehmer verlieren, was natürlich - aus Sicht des Arbeitgebers - unbefriedigend ist.

mehr arbeitsrechtliche Informationen:

Mehr Informationen zur Abmahnung in Berlin finden Sie auch auf den nachfolgenden Seiten.

Die nachfolgenden Seiten zum Thema Abmahnung beschäftigen sich u.a. mit:

Service für Arbeitnehmer:

Sofern Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung bekommen haben und deren Rechtmäßigkeit überprüfen möchten oder auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen wollen, helfen wir Ihnen gern. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte aus dem Arbeitsverhältnis.

Service für Arbeitgeber:

Als Arbeitgeber möchte man beim Thema Abmahnung nichts falsch machen. Hier geht es nicht nur um die Frage der Rüge eines pflichtwidrigen Verhaltens eines Arbeitnehmers, sondern meist auch darum ein Zeichen im Betrieb zu setzen. Nichts ist peinlicher, wenn die Abmahnung gerichtlich überprüft wird und unwirksam ist. Wir helfen Ihnen als Arbeitgeber gern!

 

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin - A. Martin

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