Artikel-Schlagworte: „Muss man als Arbeitnehmer den Erhalt der Kündigung bestätigen?“

Muss man als Arbeitnehmer den Erhalt der Kündigung bestätigen?

Muss man als Arbeitnehmer den Erhalt der Kündigung bestätigen?

Der Arbeitnehmer,der eine Kündigung vom Arbeitgeber bekommen hat, fragt sich meist, ob er den Erhalt der Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber bestätigen muss.

Der Arbeitgeber legt dann meist dem überraschten Arbeitnehmer die Kündigung des Arbeitsvertrages vor und bittet, wie selbstverständlich, um Bestätigung des Erhalts der Kündigung.

Muss der Arbeitnehmer den Erhalt quittieren?

Nein, der Arbeitnehmer muss nichts bestätigen! Er sollte nichts unterschreiben und einfach die Kündigung in Empfang nehmen. Ein Recht auf Bestätigung seitens des Arbeitgebers gibt es nicht. Es ist das Problem des Arbeitgebers später den Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer zu beweisen.

Arbeitsrecht Berlin A. Martin – Anwalt

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