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Kündigung per E-Mail wirksam?

Kündigung per E-Mail wirksam?

Nachrichten schickt man sich heute modern per E-Mail, ob gut oder schlecht, spielt dabei kaum eine Rolle. Weshalb nicht auch eine Kündigung des Arbeitsvertrages per E-Mail schicken. Dies geht schneller als mit der Post und man kann so “klare Verhältnisse” schaffen.

Kündigung des Arbeitsvertrages

Dazu schaut man ins Gesetz – man muss nur wissen wo – und dort steht:

§ 623 BGB “Schriftform der Kündigung”

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Schriftform = E-Mail

Jetzt muss man nur noch wissen,ob eine Nachricht per E-Mail die Schriftform wahrt.  Dem ist aber nicht so, denn das Gesetz (BGB) unterscheidet zwischen der Schriftform (§ 126 BGB) und der Textform (§ 126 b BGB) und von daher ist die E-Mail-Kündigung nicht ausreichend und von daher nichtig.

Anwalt Arbeitsrecht Berlin – A. Martin

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