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Kündigungsschutzklage und Kündigung im Arbeitsrecht!
Kündigungsschutzklage und Kündigung im Arbeitsrecht!
Viele Arbeitnehmer – gerade im Raum Berlin – wissen gerade mal so, wie man sich beim Erhalt einer Kündigung verhält. Es gibt hier aber immer noch viele Mißverständnisse, die für den Arbeitnehmer unerwünschte Konsequenzen haben können.
Kündigung erhalten – was nun?
Wenn der Arbeitnehmer eine Kündigung des Arbeitgebers erhält,dann ist dieser meistens sehr stark verunsichert. Er weiß nicht, wie er sich verhalten soll. Verwandte und Bekannte sind sicherlich schnell da und geben eine Vielzahl von “guten Ratschlägen”. Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich den Erhalt der Kündigung nicht bestätigen. Er muss nichts unterschreiben. Dies sollte er auch nicht, da in der Aufregung häufig übersieht, dass im Dokument für ihn nachteilige Klauseln, zum Beispiel der Verzicht auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage, versteckt sind.
Der Arbeitnehmer sollte sich genau notieren, an welchem Tag er die Kündigung bekommen hat. Dieses Datum die später von großer Bedeutung in Bezug auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht z.B. in Berlin, da hierfür nämlich eine Frist von drei Wochen einzuhalten ist.
Sofern der Arbeitnehmer, und dies ist nachvollziehbar, an seriösen Informationen und an der Bewertung der Erfolgsaussichten in Bezug auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage interessiert ist, sollte er zu einem Rechtsanwalt gehen, der auf die Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Mandaten in Berlin Unfall auf die Erhebung von Kündigungsschutzklagen in Berlin vor dem Arbeitsgericht spezialisiert ist. Allein ein auf das Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann einschätzen, ob in der Sache Erfolgsaussichten in Bezug auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage in Berlin bestehen.
Es ist häufig so, dass Arbeitnehmer die Situation falsch einschätzen und glauben, dass sie wenig Chancen haben und sich gegen die Kündigung nicht erfolgreich wehren können. Dem ist meistens nicht so, dass viele Kündigungen – vor allem betriebsbedingte Kündigungen (vor allem in Berlin) – nicht rechtmäßig sind.
Die Finanzierung des Kündigungsschutzverfahrens kann über eine Rechtschutzversicherung im Arbeitsrecht - wenn dieser Falle sollte man im Zweifel immer eine Kündigungsschutzklage in Berlin erheben – oder aber auch über Prozesskostenhilfe realisiert werden.