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Was ist eine Teilkündigung?
Es gibt im Arbeitsrecht diverse Kündigungsarten, von denen viele Arbeitnehmer noch nie etwas gehört haben. Mit Recht, denn viele davon sind unwirksam, kommen aber ab und zu in der Praxis vor, so die sog. Teilkündigung.
Teilkündigung des Arbeitgebers
Unter einer Teilkündigung versteht man eine Kündigung (des Arbeitgebers oder auch des Arbeitnehmers), die sich nur auf bestimmte Teile des Arbeitsvertrages bezieht.
Beispiel: Der Arbeitgeber kündigt dem Arbeitnehmer den § 2 des Arbeitsvertrages, nämlich die Vereinbarung über die Höhe des Arbeitslohnes.
Teilkündigung wirksam oder unwirksam?
Eine Kündigung, die sich nur auf einzelne Vertragsbestandteile, aber nicht auf den Arbeitsvertrag als Ganzes bezieht, ist unwirksam. Damit ist die Teilkündigung unwirksam.
Der Arbeitnehmer kann auf die Teilkündigung durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage reagieren. Der Arbeitgeber wird den Kündigungsrechtsstreit verlieren.
Arbeitsrecht Berlin – Anwalt Martin – Berlin Mitte – Rechtsanwalt