Wie lange muss man beim Arbeitsgericht Berlin auf einen Termin warten?

Wer als Arbeitnehmer in Berlin sich z.B. gegen eine Kündigung des Arbeitgebers wehrt oder von diesem Arbeitslohn einklagen will, muss vor dem Arbeitsgericht Berlin eine Klage – Kündigungsschutzklage/ Lohnklage - einreichen, wenn der Arbeitgeber seinen Geschäftssitz in Berlin hat oder der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung überwiegend in Berlin erbringt.

Arbeitsgericht Berlin – wie lange muss man warten?

Das Arbeitsgericht Berlin (Magdeburger Platz) ist das größte Arbeitsgericht in Deutschland. Termine für die Güteverhandlung (dies ist der erste Termin vor dem Arbeitsgericht) werden schnell vergeben. Man kann damit rechnen, dass ungefähr 4 Wochen nach Klageeinreichung (z.B. bei Einreichung einer Kündigungsschutzklage) ein Termin dort vergeben wird. Dies ist recht schnell.

Kann man die Vergabe des Termins beeinflussen?

Wer einen schnellen Termin haben will, sollte vor allem darauf achten, dass er die Klage kurzfristig einreicht und nicht die Klagefristen bis zum letzten Tage ausschöpft. Weiter muss die Klage ja der Gegenseite zugestellt werden, was ausschließlich das Gericht vornimmt und nicht der Arbeitgeber. Die Zustellung kann aber nur dann erfolgen, wenn der Arbeitnehmer in seiner Klage auch den richtigen Arbeitgeber (genaue Parteibezeichnung) angibt. Gibt er eine falsche Anschrift an, kann die Klage nicht sofort zugestellt werden und es tritt eine Verzögerung ein.

Andererseits kann auch nach bereits vergebenen Termin ein Antrag auf Verlegung des Termins gestellt werden, wenn Gründe hierfür glaubhaft gemacht werden. Dies kommt bei Rechtsanwälten /Arbeitsrechtsanwälten häufig vor, da diese vielleicht an diesen Tag bereits einen anderen Termin haben und dann um Verlegung des Termins vor dem Arbeitsgericht bitten.

Arbeitsrecht in Berlin – Anwalt A. Martin

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