Kann man eine Kündigung (Arbeitsrecht) zurücknehmen?

Kann man eine Kündigung (Arbeitsrecht) zurücknehmen?

Häufig hört man von einer “Rücknahme der Kündigung“. Geht dies? Was ist dies überhaupt?

Arbeitsrecht und Kündigung

Der Arbeitgeber beendet das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung. Nun hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit gegen die Kündigung mittels Kündigungsschutzklage zu wehren. Dies macht häufig auch Sinn, selbst, wenn der Arbeitnehmer dort nicht mehr arbeiten möchte, da häufig eine Abfindung herausgehandelt werden kann.

Kündigungsschutzklage und dann “Rücknahme der Kündigung” durch den Arbeitgeber

Mit Erstaunen nimmt der Arbeitnehmer aber im Kündigungsschutzverfahren zur Kenntnis, wenn an Stelle eines Abfindungsangebots die Rücknahme der Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt. Der Arbeitnehmer hat jetzt faktisch den Kündigungsrechtsstreit gewonnen, aber hat sein Ziel, eine Abfindung zu bekommen, nicht erreicht. Stattdessen muss er beim ungeliebten Arbeitgeber weiter arbeiten.

Juristisch gesehen, kann man aber keine Kündigung zurücknehmen, da die Kündigung als Gestaltungsrecht bedingungsfeindlich ist. Die Erklärung über die Rücknahme der Kündigung ist juristisch gesehen und Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit den Arbeitnehmer zu den ursprünglichen Bedingungen. Nimmt der Arbeitnehmer dieses Angebot an, dann kommt ein Vertrag über die Aufhebung der Kündigung zustande, dessen Rechtsfolge die unveränderte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist.

In der Erhebung der Kündigungsschutzklage liegt aber in der Regel keine solche Zustimmung.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – A. Martin

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