Archiv für 21. Mai 2010
Ist das Drohen mit einer Krankschreibung ein Kündigungsgrund?
Wer dies nicht schon einmal von Arbeitskollegen gehört oder von Bekannten,dass man sich gegebenenfalls auch mal krankschreiben lässt, um einer unangenehmen Situation aus dem Weg zu gehen.
Krankschreibung auf der Arbeit
Dies geschieht auch häufig bei der Arbeit, allerdings kann der Arbeitgeber dies meist nicht nachweisen. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich kein Arzt und kann auch nicht einschätzen, ob die ärztliche Beurteilung richtig oder falsch ist. Er muss sich letztendlich auf die Arztbescheinigung verlassen.
die Drohung mit der Krankschreibung
Was ist nun, wenn der Arbeitnehmer ganz offen dem Arbeitgeber damit droht, dass er sich krankschreiben lassen wird? Kann der Arbeitgeber in diesem Fall das Arbeitsverhältnis durch sofortige außerordentliche Kündigung beenden?
Grundsätzlich ist es so, dass die Androhung einer Erkrankung oder die Ankündigung einer Krankschreibung ohne vorherige Abmahnung eine fristgerechte und sogar in vielen Fällen eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Wichtig ist dabei, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nachweisen muss, dass eine Krankschreibung des Arbeitnehmers deshalb erfolgte, da der Arbeitnehmer ein bestimmtes Ziel damit verfolgt hat (zum Beispiel Gewährung von Urlaub). Indizien hierfür können sein, dass der Arbeitnehmer ganz offen-unter Zeugen-oder gegenüber von Arbeitskollegen mit der Krankschreibung gedroht hat. in diesem Fall liegt nämlich nahe, dass es sich nicht um eine Krankschreibung aus körperlichen Gründen, sondern um eine Arbeitsverweigerung handelt, um auf dem Arbeitgeber Druck ausüben. Befindet sich ein Arbeitnehmer in einer solchen Situation, sollte er sofort einen Rechtsanwalt, wie auch das Arbeitsrecht im Raum Berlin spezialisiertes einschalten.
RA A. Martin – Berlin